Hallo Claudia,
ich verstehe bei Aufgabe 7 immer noch nicht, wie die Ertragszuwächse gleichzeitig zu- und abnehmen können, aber nehme das erstmal so hin.
Aber nochmal zu Aufgabe 44:
Ich komme da auch auf dem Umweg über die Kostengesamtabweichung auf 3.500, weil sich die KGA in der Voll- und Teilkostenrechnung aufgrund des unterschiedlichen Plankostenverrechnungssatzes unterschiedlich berechnet und dabei unterschiedliche Werte annimmt:
KGA (Teil) = Istkosten - Verrechnete Plankosten (Teil)
Verrechnete Plankosten (Teil) = Fixkosten + Plankostenverrechnungssatz (Teil) x Sollbeschäftigung = 4.500 + (25.500 / 300) x 200 = 21.500 = Sollkosten
Aus Verrechnete Plankosten (Teil) = Sollkosten
folgt:
KGA = KVA = Istkosten - Sollkosten = 25.000 - 21.500 = 3.500
Unter der Prämisse “keine sekundären Kosten” ist die KVA bei Teil- und Vollkostenrechnung identisch, weil die Sollkosten gleich bleiben (siehe auch KE2 Seite 55 oben).
Es ist also so, dass wegen KBA = 0 die Kostengesamtabweichung den Wert der verbrauchsabweichungsbedingten Kostenabweichung annimmt und nicht umgekehrt.
LG
Andreas