Ich bin mittlerweile der Auffassung, dass die Aufgabe korrekt gestellt wurde.
Auf den Seiten 84 ff. der 1. KE zur Kostenrechnung wird das beschrieben:
“Es ist zu beachten, dass nach der so beschriebenen Umordnung nun die Indizes m bzw. m′ im Zusammenhang mit dem Stufenleiterverfahren zwingend angeben, an welcher Stelle gemäß der festgelegten Reihenfolge eine Hilfskostenstelle m
bzw. m′ abgerechnet wird.”
“Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass die Indizes 1, 2 und 3 im Rahmen des Stufenleiterverfahrens nicht angeben, dass es sich um Hilfskostenstelle 1, 2 und 3 handelt, sondern dass die Hilfskostenstelle an erster, zweiter oder dritter Stelle abgerechnet wird. “