Ich kann Dirk zustimmen. Es kommt ja immer wieder mal vor, dass die Korrektoren das ganz anders sehen als es in der Musterlösung steht. Ok, wenn man bestanden hat ist es egal.
Aber wenn nicht, dann Einspruch einlegen und Zweitkorrektur beantragen! Gerade wenn es um die Klausurzulassung geht.
LG Meike
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