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    Lisa

      Hallo,

      zum Abzug neu für alt:
      in der KE4 steht -> “B kann von A … nicht Anschaffungspreis für neuen Mantel verlangen, muss sich
      Differenzbetrag zwischen Neuwert (Anschaffungspreis) und (geschätztem) Zeitwert als “Abzug neu für alt) ANRECHNEN lassen….”

      Habe auch erst mal im Netz recherchiert, darunter ist denke ich zu verstehen, dass man nur den Zeitwert ersetzt bekommt. Denn der Differenzbetrag neu-alt wird auf den Neupreis angerechnet -> somit bleibt der Zeitwert übrig…

      Beispiel: Neupreis=250 € – Zeitwert 50€ = 200 € Differenzbetrag -> anrechnen auf Neupreis:
      250€ Neupreis – 200€ Differenzbetrag = 50 € Schadensersatz (entspricht Zeitwert)

      So verstehe ich das zumindest…

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