Foren A-Module Wirtschaftswissenschaft Fernuni Hagen Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts Lösung Einsendearbeit Recht der Leistungsstörungen Fernuni Hagen SS2021

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    Beiträge
  • #240316
    FSGU Betreuer
    Teilnehmer

      Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,

      In diesem Thema wollen wir die Lösung zur Einsendearbeit im Modul 31061 Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts, Kurs 40561 Das Recht der Leistungsstörungen, Schadensersatz- und Vertragsrecht SS2021 (Fernuni Hagen) diskutieren. Unsere Mentoren werden euch gern bei inhaltlichen Fragen unterstützen.

      Bis wann ist die Einsendearbeit abzugeben und wo finde ich die Einsendearbeit?
      Hier könnt ihr die Fragen downloaden: https://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/module/31061.shtml bzw. hier https://www.fernuni-hagen.de/mks/lotse/

      Wo findet ihr noch wichtige Tipps zu der Einsendearbeit und zur Klausur?
      Wichtige Tipps zu diesem Modul findet ihr hier: https://www.fernstudium-guide.de/dokumente/ebooks/E-Book-FG-A-Module-Klausurtipps.pdf

      Wo findet ihr die Klausuraufgaben und die Klausurstatistiken?
      Die Klausuraufgaben und eine Klausurstatistik könnt ihr hier finden: https://www.fernstudium-guide.de/dokumente/ebooks/klausuraufgaben-klausurstatistik.pdf

      Wir wünschen euch viel Erfolg mit diesem Modul!
      Team Fernstudium Guide

      #261441
      pk
      Teilnehmer

        Anbei meine Lösungsvorschläge zur EA 2 (40561):

        1.) A,D,E sind richtig (§328 ff)
        2.) A,D,E sind richtig (§286 Abs.3 und Abs.2, §192)
        3.) A,B,E sind richtig (ex nunc, Aufhebung Forderungsrecht Gläubiger, §364, 2)
        4.) B,C,E sind richtig (§562, §540 Gebrauchsüberlassung an Dritte)
        5.) B,C,D sind richtig (Erlöschen des Anspruchs)
        6.) B,D sind richtig (Leistung, ohne rechtlichen Grund)
        7.) B,C,D sind richtig (§662, §677)
        8.) B, D sind richtig (Die Störhaftung ist Verschuldens unabhängig, Erstbegehung indiziert die Wiederholungsgefahr)
        9.) C ist richtig (§615, S.1)
        10.) B,D,E sind richtig (§249 ff)

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        #262044
        MG

          Hallo pk, einige Anmerkungen von mir mit der Bitte um Meinung von Dir:

          Zu Aufgabe 4:
          Ich meine B ist falsch, weil:
          Den Mieter trifft die Nebenpflicht (nicht Hauptpflicht), mit der gemieteten Sache des Vermieters sorgfältig umzugehen.

          Zu Aufgabe 10:
          Da meine ich, A ist auch richtig, weil:
          Ist eine Sache zertört, ist grds. der Wiederbeschaffungswert als der zu ersetzende Wert in Ansatz zu bringen. Kann
          eine beschädigte Sache repariert werden, richtet sich die Höhe der Geldentschädigung nach den für die Wiederherstellung aufzuwendenden Kosten.

          Gruß

          #262054
          pk
          Teilnehmer

            Hallo MG,

            ja, bei Aufgabe 10 habe ich die Antwort A vergessen zu tippen. Vollkommen richtig!

            Aufgabe 4: Laut Skript KE 3, Seite 5 ist es eine Nebenpflicht! Gut aufgepasst. Ich hatte die “Haupt”-Pflicht ignoriert!

            #263231
            Patrizia Glaser
            Teilnehmer

              Hallo, ich habe eine Frage bezüglich Aufgabe 6: im Gesetzt steht wortwörtlich …in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt.. […] §812 Abs.1. Warum ist dann C nicht richtig?

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              #263234
              Patrizia Glaser
              Teilnehmer

                Hallo, ich habe noch eine Frage bezüglich der Aufgabe 1. Wie ist C zu verstehen?

                #263236
                pk
                Teilnehmer

                  Lies die Aufgabe richtig. Da steht “…nicht notwendig”…und im §812 wird eine Leistung verlangt!

                  #263240
                  pk
                  Teilnehmer

                    Die Tochter soll nicht begünstigt werden. Es liegt kein Vertrag zugunsten Dritter vor. Es ist maximal ein Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte!

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                    #264422
                    Patrizia

                      Hallo pk,
                      in Aufgabe 6 -> B: hat das Wörtchen “gerade” keine besondere Bedeutung?

                      in Aufgabe 10 -> B: richtig?, da Neuwert minus Zeitwert? oder wie ist dein Ansatz?

                      #264427
                      pk
                      Teilnehmer

                        zu 6.) gerade nicht im “zeitlichen” Sinn, sondern die erbrachte Leistung wird durch das Wort “gerade” hervorgehoben.

                        zu 10.) bei gebrauchten Sachen gilt der Zeitwert!

                        #266991
                        Katrin

                          Hallo zusammen,

                          ich mach’s mal kurz anhand der Lösungsvorschläge von pk mit den Ergänzungen von MG :o)

                          Aufgaben 1,2,3,4,5 -passt!

                          Aufgabe 6 sehe ich allerdings anders. §812 sagt ja “Wer durch die Leistung eines anderen ODER in sonstiger Weise….erlangt”. Das bedeutet für mich eines von beiden ist Voraussetzung, also ist die Leistung eines anderen nicht zwingend notwendig -> somit B falsch und C richtig (D habe ich ebenfalls als richtig, genau wie du bzw ihr)

                          Aufgaben 7,8,9 – passt!

                          Bei Aufgabe 10 habe ich ebenfalls A und E. B und D habe ich mit einem Fragezeichen; Zeitwert macht schon Sinn, aber ich suche verzweifelt wo das steht….irgendeinen Tipp für mich???

                          Viele Grüße und allen einen schönen Sonntag

                          Katrin

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                          #267238
                          pk
                          Teilnehmer

                            6.) in sonstiger Weise

                            auf Kosten des Gläubigers (Dritten)!

                            10.) 40561 – KE 4 Seite 9-11

                            Ich bleibe bei meinem Ergebnis.

                            #270410
                            MR

                              Hallo Katrin & Patrizia,

                              ich sehe es bei Aufgabe 6 genau gleich wie pk:

                              In der Frage wird nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB gefragt!
                              Alt. 1 ist Alternative 1 von den zwei gegebenen. Somit wird nach ” Wer durch die Leistung eines anderen” gefragt.
                              -> Alternative 2 “oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten” fällt somit raus.

                              Just my 2 cents…

                              #272672
                              Patrizia

                                Hallo pk,
                                bezüglich der Aufgabe 10 habe ich noch einmal eine Frage: In KE 4 Seite 11 steht, dass bei gebrauchten Sachen, “Abzug neu für alt” gilt. Müsste dann nicht B falsch sein? Denn der Neuwert ist 250 Euro abzüglich des Zeitwerts von 50 Euro. Damit ergebe sich einen Schadensersatz von 200 Euro. Nach dieser Rechnung dürfte dann E auch nicht richtig sein. Da die Jeans 150 Euro gekostet hatte (Neuwert), den Zeitwert kennen wir allerdings nicht. Aber der Wert der Jeans wird durch den Gebrauch gemindert und somit kann der Neuwert nicht alleine herangezogen werden. Nur bei Neuwertigen, in ihrem Wert durch den Gebrauch nicht geminderten Sachen… KE 4 Seite 10 ist der Wiederbeschaffungswert heranzuziehen.

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                                Katrin

                                  Hallo MR,

                                  mit deiner Aussage kann ich jetzt auch was Anfangen….Wenn Alt. 1 bedeutet “Alternative 1” hilft das ja schon weiter – habe mich ehrlicherweise schon gefragt, wofür das steht. Die Grundabkürzungen kennt man ja, aber das fehlte in meinem Wortschatz (so vollkommen ohne sonstigen Kontakt zum Fach Recht).

                                  :-)

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