Foren › A-Module Wirtschaftswissenschaft Fernuni Hagen › Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts › Lösung Einsendearbeit Recht der Leistungsstörungen Fernuni Hagen SS2021
Schlagwörter: 31061, Einsendearbeit, Fernuni Hagen, Lösung
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6. April 2021 um 11:02:16 Uhr #240316
Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,
In diesem Thema wollen wir die Lösung zur Einsendearbeit im Modul 31061 Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts, Kurs 40561 Das Recht der Leistungsstörungen, Schadensersatz- und Vertragsrecht SS2021 (Fernuni Hagen) diskutieren. Unsere Mentoren werden euch gern bei inhaltlichen Fragen unterstützen.
Bis wann ist die Einsendearbeit abzugeben und wo finde ich die Einsendearbeit?
Hier könnt ihr die Fragen downloaden: https://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/module/31061.shtml bzw. hier https://www.fernuni-hagen.de/mks/lotse/Wo findet ihr noch wichtige Tipps zu der Einsendearbeit und zur Klausur?
Wichtige Tipps zu diesem Modul findet ihr hier: https://www.fernstudium-guide.de/dokumente/ebooks/E-Book-FG-A-Module-Klausurtipps.pdfWo findet ihr die Klausuraufgaben und die Klausurstatistiken?
Die Klausuraufgaben und eine Klausurstatistik könnt ihr hier finden: https://www.fernstudium-guide.de/dokumente/ebooks/klausuraufgaben-klausurstatistik.pdfWir wünschen euch viel Erfolg mit diesem Modul!
Team Fernstudium Guide13. Mai 2021 um 17:17:05 Uhr #261441Anbei meine Lösungsvorschläge zur EA 2 (40561):
1.) A,D,E sind richtig (§328 ff)
2.) A,D,E sind richtig (§286 Abs.3 und Abs.2, §192)
3.) A,B,E sind richtig (ex nunc, Aufhebung Forderungsrecht Gläubiger, §364, 2)
4.) B,C,E sind richtig (§562, §540 Gebrauchsüberlassung an Dritte)
5.) B,C,D sind richtig (Erlöschen des Anspruchs)
6.) B,D sind richtig (Leistung, ohne rechtlichen Grund)
7.) B,C,D sind richtig (§662, §677)
8.) B, D sind richtig (Die Störhaftung ist Verschuldens unabhängig, Erstbegehung indiziert die Wiederholungsgefahr)
9.) C ist richtig (§615, S.1)
10.) B,D,E sind richtig (§249 ff)14. Mai 2021 um 19:14:37 Uhr #262044MGHallo pk, einige Anmerkungen von mir mit der Bitte um Meinung von Dir:
Zu Aufgabe 4:
Ich meine B ist falsch, weil:
Den Mieter trifft die Nebenpflicht (nicht Hauptpflicht), mit der gemieteten Sache des Vermieters sorgfältig umzugehen.Zu Aufgabe 10:
Da meine ich, A ist auch richtig, weil:
Ist eine Sache zertört, ist grds. der Wiederbeschaffungswert als der zu ersetzende Wert in Ansatz zu bringen. Kann
eine beschädigte Sache repariert werden, richtet sich die Höhe der Geldentschädigung nach den für die Wiederherstellung aufzuwendenden Kosten.Gruß
14. Mai 2021 um 19:44:58 Uhr #262054Hallo MG,
ja, bei Aufgabe 10 habe ich die Antwort A vergessen zu tippen. Vollkommen richtig!
Aufgabe 4: Laut Skript KE 3, Seite 5 ist es eine Nebenpflicht! Gut aufgepasst. Ich hatte die “Haupt”-Pflicht ignoriert!
16. Mai 2021 um 21:20:58 Uhr #263231Hallo, ich habe eine Frage bezüglich Aufgabe 6: im Gesetzt steht wortwörtlich …in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt.. […] §812 Abs.1. Warum ist dann C nicht richtig?
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16. Mai 2021 um 21:35:17 Uhr #263234Hallo, ich habe noch eine Frage bezüglich der Aufgabe 1. Wie ist C zu verstehen?
16. Mai 2021 um 21:38:35 Uhr #263236Lies die Aufgabe richtig. Da steht “…nicht notwendig”…und im §812 wird eine Leistung verlangt!
16. Mai 2021 um 21:41:08 Uhr #263240Die Tochter soll nicht begünstigt werden. Es liegt kein Vertrag zugunsten Dritter vor. Es ist maximal ein Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte!
18. Mai 2021 um 21:42:59 Uhr #264422PatriziaHallo pk,
in Aufgabe 6 -> B: hat das Wörtchen “gerade” keine besondere Bedeutung?in Aufgabe 10 -> B: richtig?, da Neuwert minus Zeitwert? oder wie ist dein Ansatz?
18. Mai 2021 um 22:14:44 Uhr #264427zu 6.) gerade nicht im “zeitlichen” Sinn, sondern die erbrachte Leistung wird durch das Wort “gerade” hervorgehoben.
zu 10.) bei gebrauchten Sachen gilt der Zeitwert!
23. Mai 2021 um 10:50:16 Uhr #266991KatrinHallo zusammen,
ich mach’s mal kurz anhand der Lösungsvorschläge von pk mit den Ergänzungen von MG :o)
Aufgaben 1,2,3,4,5 -passt!
Aufgabe 6 sehe ich allerdings anders. §812 sagt ja “Wer durch die Leistung eines anderen ODER in sonstiger Weise….erlangt”. Das bedeutet für mich eines von beiden ist Voraussetzung, also ist die Leistung eines anderen nicht zwingend notwendig -> somit B falsch und C richtig (D habe ich ebenfalls als richtig, genau wie du bzw ihr)
Aufgaben 7,8,9 – passt!
Bei Aufgabe 10 habe ich ebenfalls A und E. B und D habe ich mit einem Fragezeichen; Zeitwert macht schon Sinn, aber ich suche verzweifelt wo das steht….irgendeinen Tipp für mich???
Viele Grüße und allen einen schönen Sonntag
Katrin
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23. Mai 2021 um 20:49:40 Uhr #2672386.) in sonstiger Weise
auf Kosten des Gläubigers (Dritten)!
…
10.) 40561 – KE 4 Seite 9-11
Ich bleibe bei meinem Ergebnis.
29. Mai 2021 um 10:56:30 Uhr #270410MRHallo Katrin & Patrizia,
ich sehe es bei Aufgabe 6 genau gleich wie pk:
In der Frage wird nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB gefragt!
Alt. 1 ist Alternative 1 von den zwei gegebenen. Somit wird nach ” Wer durch die Leistung eines anderen” gefragt.
-> Alternative 2 “oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten” fällt somit raus.Just my 2 cents…
2. Juni 2021 um 14:54:01 Uhr #272672PatriziaHallo pk,
bezüglich der Aufgabe 10 habe ich noch einmal eine Frage: In KE 4 Seite 11 steht, dass bei gebrauchten Sachen, “Abzug neu für alt” gilt. Müsste dann nicht B falsch sein? Denn der Neuwert ist 250 Euro abzüglich des Zeitwerts von 50 Euro. Damit ergebe sich einen Schadensersatz von 200 Euro. Nach dieser Rechnung dürfte dann E auch nicht richtig sein. Da die Jeans 150 Euro gekostet hatte (Neuwert), den Zeitwert kennen wir allerdings nicht. Aber der Wert der Jeans wird durch den Gebrauch gemindert und somit kann der Neuwert nicht alleine herangezogen werden. Nur bei Neuwertigen, in ihrem Wert durch den Gebrauch nicht geminderten Sachen… KE 4 Seite 10 ist der Wiederbeschaffungswert heranzuziehen.7. Juni 2021 um 11:33:01 Uhr #275194KatrinHallo MR,
mit deiner Aussage kann ich jetzt auch was Anfangen….Wenn Alt. 1 bedeutet “Alternative 1” hilft das ja schon weiter – habe mich ehrlicherweise schon gefragt, wofür das steht. Die Grundabkürzungen kennt man ja, aber das fehlte in meinem Wortschatz (so vollkommen ohne sonstigen Kontakt zum Fach Recht).
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