Foren › A-Module Wirtschaftswissenschaft Fernuni Hagen › Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts › Lösung Einsendearbeit Handelsrecht Fernuni Hagen WS17/18
Schlagwörter: Einsendearbeit, Fernuni Hagen. WS17/18, Lösung, Wirtschafts- und Privatrecht, Wirtschaftsrecht
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25. September 2017 um 15:39:09 Uhr #153322
Hallo,
Hier könnt ihr die Lösung zur Einsendearbeit Handelsrecht (Kurs 40563) im Modul 31061 Wirtschafts- und Privatrecht an der Fernuni Hagen diskutieren.
Die Einsendearbeit ist am 04.01.2018 spätestens abzugeben, hier könnt ihr die Fragen downloaden: http://www.fernuni-hagen.de/mks/lotse/
22. November 2017 um 21:31:18 Uhr #165311Hallo,
dann will ich mal meine Ergebnisse zur Diskussion stellen.
Würde mich über Rückmeldungen, Korrekturen, Ergänzungen, … freuen.Aufg. 1) A, E
A : ja; KE, S.17 und §3 Abs 3 deute ich so
B : nein; §3 Abs. 2
C : nein; vgl. A
D : nein; habe Hofverkauf als Bestandteil des Hauptbetriebs gesehen
E : ja; (vorausgesetzt, er hat seinen Betrieb eintragen lassen und ist somit Kaufmann)Aufg. 2) B, D
A : nein; freie Berufe
B : ja; §1 Abs. 1 + Kleingewerbe
C : nein; Kleingewerbe
D : ja;
E : nein; Kleingewerbe; freie BerufeAufg. 3) B, C, D
A : nein; er wird dadurch zum Kaufmann, muss aber doch nicht vorher sein
B : ja;
C : ja;
D : ja;
E : nein; (kommen erst in Abs. 3 vor, aber anderer Zusammenhang)Aufg. 4) A
Insgesamt bei dieser Aufgabe recht unsicher, z. B. wegen “herrschender …”
A : ja; keine Ahnung, nur Bauchgefühl
B : nein; keine Einschränkung der Haftung in §25 Abs.1; auch hat Gernot ihn nicht getäuscht, wusste es ja selber nicht
C : nein; vgl. D
D : nein; §25 Abs. 1 Satz 2 (“… falls der bisherige …”)
E : nein; vgl. DAufg. 5) C
Hier bin ich mir auch nicht wirklich sicher.
L hätte einen Zusatz wegen der Prokura geben müssen (§51), allerdings macht er das regelmäßig so, ist dem Lieferanten also geläufig.
A : nein; z.B. Prokura bekannt, Vermutung als Handlungsgehilfen, …; zeichnen ohne Zusatz wurde ggf. vom Kaufmann geduldet
B : nein; Prokura ist nicht beschränkt (§49 Abs. 1)
C : ja; vgl. A
D : nein; die Voraussetzung konnte ich nicht nachvollziehen
E : nein; unsicher: für Back ist Books and More der Vertragspartner, aber L sollte gegenüber pflichtig sein.Aufg. 6) A, D
A : ja; §350
B : nein; vgl. A
C : nein; §349
D : ja; §§349, 350
E : nein; Bürgschaft hat Bezug auf Handelsgeschäft (laut Aufgabe); ansonsten auch §344Aufg. 7) B, D, E
A : nein; §171 Abs. 1 BGB: “… einen anderen …”
B : ja; Kommanditist ist nicht Betreiber (KE, S. 12)
C : nein; Komplementär (wie die KG) Betreiber (KE, S. 12), vgl. A
D : ja
E : ja; Betreiber ist die GmbH, nicht der Geschäftsführer (KE, S. 12)Aufg. 8) A, B, C, D
A : ja; KE, S. 60
B : ja; KE, S. 60
C : ja; KE, S. 59
D : ja; unsicher; KE, S. 60, hier steht allerdings “… zumindest angebahnt …”, abgeschlossen wäre damit eigentlich nicht ganz korrekt.
E : nein; davon steht in §56 nichts; vgl. auch §165 BGBAufg. 9) C, E
§373; Angabe bei D (“BGB”) anscheinend ein Druckfehler
A : nein; mit Annahme in Verzug; vgl. §379 Abs.1
B : nein; §373 Abs.2 Satz 2
C : ja; §373 Abs.3
D : nein; vgl. B
E : ja; würde ich so deuten, aber nur BauchgefühlAufg. 10) A, C, D, E
A : ja; KE S.82
B : nein; “beiderseitig” bezieht sich auf die Beteiligten
C : ja; vgl. B
D : ja; KE S.82, Absatz “Die allgemeinen Regeln …”
E : jaAnzeige
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15. Dezember 2017 um 14:36:08 Uhr #165622Hallo an alle und an Christof,
Christof, bist du dir bei Aufgabe 6 sicher?
Ich hätte unter anderem B als richtig empfunden.Vergleich: §766 BGB
16. Dezember 2017 um 16:06:45 Uhr #165632Hallo Leandro,
bei 6B bin ich mir mal recht sicher, dass sie nicht stimmt:
Feuerstein ist Kaufmann, und gibt die Bürgschaft im Rahmen eines Handelsgeschäftes (§344 HGB: Im Zweifel Handelsgeschäft; vgl. auch Skript S.9) ab (bürgt für Lieferanten, um weiterhin Geschäfte mit ihm zu machen). Damit gilt §350 HGB, wonach §766 BGB (Schriftform) nicht angewendet wird.
Im Skript (S.4) steht dies entsprechend (ebenso im Beispiel auf S.20).30. Dezember 2017 um 19:37:38 Uhr #165859DanielHallo zusammen,
ich habe meine Lösungen mit denen von Christof verglichen und sie stimmen größtenteils überein. Lediglich in folgenden Aufgaben bin ich anderer Auffassung:
7D: ist m. E. falsch, denn Prokura kann nur durch einen Kaufmann erteilt werden. Der Rechtsanwalt zählt zu den Freien Berufen, siehe Skript Seite 9-10. Demnach ist das Geschäft des Rechtsanwalts keine Handelsgewerbe und somit der Anwalt auch kein Kaufmann i. S. d. §1 HGB.
7E: ist m. E: falsch, denn der Geschäftsführer hat sowieso schon die gleichen (und sogar darüber hinaus noch weitere) Rechte wie ein Prokurist. M. E. nach kann Geschäftsführer und Prokurist nicht die gleiche Person sein.
8E: ist m. E: korrekt, denn §56 HGB besagt: “…Warenlager angestellt ist…”. Um einen wirksamen Arbeitsvertrag abzuschließen, muss die Person unbeschränkt Geschäftsfähig sein.
10E: ist m. E. falsch. Im Skript auf Seite 82 ist eine Aufzählung hierzu, die den §349 HGB nicht beinhaltet.
Viele Grüße
DanielAnzeige
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31. Dezember 2017 um 10:40:39 Uhr #165863Hallo Daniel,
7 D: falsch
hast recht, dass der RA kein Kaufmann (Voraussetzung für Prokura, Skript S. 53) ist, hatte ich übersehen7 E: falsch
auch hier stimme ich jetzt mit dir überein. Mein Ansatz war, dass die Gesellschaft der Kaufmann ist; sie wird aber durch den Geschäftsführer vertreten (§35 GmbHG), was ich nicht beachtet hatte8 E: bleibe bei falsch
ich setze erstmal “Geschäftsfähig” mit “unbeschränkt Geschäftsfähig” gleich (also ab 18 Jahren, wenn keine weiteren Einschränkungen existieren).
Für einen Arbeitsvertrag muss ich aber nicht unbeschränkt geschäftsfähig sein, bei Minderjährigen können die Erziehungsberechtigten (mit-)unterschreiben, ist z.B. bei vielen Auszubildenden so.10 E: falsch
keine Ahnung, wie ich auf richtig kam, hab’ mich wohl durch die Ausnahme Bürgschaft beim Kaufmann verleiten lassen (ist aber nicht beidseitig).Viele Grüße und ein gutes neues Jahr
Christof -
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