Foren A-Module Wirtschaftswissenschaft Fernuni Hagen Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts Lösung Einsendearbeit Handelsrecht Fernuni Hagen SS2022

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  • #360357
    FSGU Betreuer
    Teilnehmer

      Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,

      In diesem Thema wollen wir die Lösung zur Einsendearbeit im Modul 31061 Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts, Kurs 40563 Handelsrecht SS2022 (Fernuni Hagen) diskutieren. Unsere Mentoren werden euch gern bei inhaltlichen Fragen unterstützen.

      Bis wann ist die Einsendearbeit abzugeben und wo finde ich die Einsendearbeit?
      Her könnt ihr die Fragen downloaden: https://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/module/31061.shtml bzw. hier https://www.fernuni-hagen.de/mks/lotse/

      Alle Abgabetermine der Einsendearbeiten findet ihr hier: https://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/download/abgabetermine_ea.pdf

      Wo findet ihr noch wichtige Tipps zu der Einsendearbeit und zur Klausur?
      Wichtige Tipps zu diesem Modul findet ihr hier: https://www.fernstudium-guide.de/dokumente/ebooks/E-Book-FG-A-Module-Klausurtipps.pdf

      Wo findet ihr die Klausuraufgaben und die Klausurstatistiken?
      Die Klausuraufgaben und eine Klausurstatistik könnt ihr hier finden: https://www.fernstudium-guide.de/dokumente/ebooks/klausuraufgaben-klausurstatistik.pdf

      Wir wünschen euch viel Erfolg mit diesem Modul!
      Team Fernstudium Guide

      #360731
      tunahantoklu
      Teilnehmer

        .

        • Diese Antwort wurde geändert vor 1 Jahr, 9 Monaten von tunahantoklu.
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        #360733

        Hallo,

        hier meine Lösungen zu den Aufgaben 1-4 sowie Aufgabe 9:

        1: D
        2: B,D
        3: B
        4: A,B,D
        9: A,D

        Was habt ihr bei den anderen Aufgaben? Also 5-8 und 10.

        Freundliche Grüße

        #360948
        Gabby.99
        Teilnehmer

          Hallo Max hier sind einmal meine Lösungen. Könntest du bei deinen eventuell noch etwas vom Text ergänzen, weil ich glaube die Reihenfolge ist nicht immer die gleiche.

          1: A (gem. §1 Abs. 2 HGB)
          2: A (Jeder Gewerbebetreibende…), C (Im Falle des), D (Kapitalgesellschaften)
          3: B (Amtsgericht)
          4: C (AXA), D (Raiffeisen), E (J.Schmidt)
          5: A (Es handelt sich), D (Für die Frage)
          6: C (Die Prokura), D (eine wirksame)
          7: B (Bei dem vorliegenden Kaufvertrag), D (Den Kaufvertrag könnte)
          8: A (Das Handelsregister dient), E (An die Publizitätswirkung)
          9: B (Betreiben eines), D (Geschäftsfortführung)
          10: B (Der Bürgschaftsvertrag verlangt die Beachtung der Schriftform)

          Über einen Austausch würde ich mich freuen :)

          #360968
          czenkel92
          Teilnehmer

            Hey, ich habe mir mal deine Antworten angeschaut und würde mal meine Gedanken dazu schreiben. Habe versucht zu begründen, wenn ich auf eine andere Lösung gekommen bin:

            Aufgabe 1:
            A

            Aufgabe 2:
            A, B, D

            B
            =§1 -2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.

            C:falsch da:
            Dennoch ist jeder Kaufmann gem. § 29 HGB dazu verpflichtet, seine Firma und
            den Ort seiner Handelsniederlassung in das Handelsregister eintragen zu lassen.
            Diese Eintragung wirkt aber, wie oben beschrieben, nicht konstitutiv, d.h. rechtsbegründend, sondern lediglich deklaratorisch

            Aufgabe 3:
            B

            Aufgabe 4:
            C, E

            D falsche, da:
            Unter Formkaufleuten versteht man solche, denen das Gesetz ohne Rücksicht
            auf den Zweck und Gegenstand des Unternehmens – allein ihrer Rechtsform wegen – die Eigenschaft des Kaufmanns zuspricht. Diese Formkaufleute sind in § 6
            Abs. 2 HGB angesprochen. Zu ihnen zählen die AG (§ 3 AktG), die KGaA (§ 278
            Abs. 3 AktG), die GmbH (§ 13 Abs. 3 GmbHG), die eG – eingetragene Genossenschaft –

            Aufgabe 5:
            A, B

            D?:
            § 25 (2) Eine abweichende Vereinbarung ist einem Dritten gegenüber nur wirksam, wenn sie in das Handelsregister eingetragen und bekanntgemacht oder von dem Erwerber oder dem Veräußerer dem Dritten mitgeteilt worden ist.

            Aufgabe 6:
            B, C

            B:
            -Prokurist darf keine Prokura erteilen
            -Prokura darf aber von gesetzlichen Vertreter erteilt werden
            – Prokurist =/= gesetzlicher Vertreter ?

            D : falsch
            Prokura = Ausdrückliche Erklärung § 48 = mündlich/schriftlich (Skript 1, S. 7)

            Aufgabe 7:
            B, D

            Aufgabe 8:
            A, D, E

            D:
            § 8a Eintragungen in das Handelsregister; Verordnungsermächtigung
            (1) Eine Eintragung in das Handelsregister wird wirksam, sobald sie in den für die Handelsregistereintragungen bestimmten Datenspeicher aufgenommen ist und auf Dauer inhaltlich unverändert in lesbarer Form wiedergegeben werden kann.

            Aufgabe 9:
            B, C, D

            C:
            § 25
            (1) Wer ein unter Lebenden erworbenes Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma mit oder ohne Beifügung eines das Nachfolgeverhältnis andeutenden Zusatzes fortführt, haftet für alle im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers. Die in dem Betriebe begründeten Forderungen gelten den Schuldnern gegenüber als auf den Erwerber übergegangen, falls der bisherige Inhaber oder seine Erben in die Fortführung der Firma gewilligt haben.

            Aufgabe 10:
            B, C, E

            C: Skript 7 Seite 5
            W, Inhaber eines großen Supermarkts, verbürgt sich bei einer Besprechung mit seinem Lieferanten X und einem Vertreter von dessen Hausbank mündlich für eine Darlehensschuld
            des X gegenüber der Bank B. Kann B den W in Anspruch nehmen, wenn X nicht rechtzeitig
            bezahlt?
            W, der als Inhaber eines Supermarkts Kaufmann ist, muss als Bürge eintreten. Ihm steht
            weder die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB) zu, noch kann er sich auf die fehlende
            Schriftform berufen, §§ 349, 350 HGB.

            E:
            Doppelte Verneinung ?

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            #360973
            Gabby.99
            Teilnehmer

              czenkel92 ich kann nur vielen lieben Dank für deine Hilfe sagen!! Ich tu mir bei dem Modul echt schwer und bin für jede Hilfe sehr dankbar! :)

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