Foren A-Module Wirtschaftswissenschaft Fernuni Hagen Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts Lösung Einsendearbeit Handelsrecht Fernuni Hagen SS2021

Ansicht von 14 Beiträgen - 1 bis 14 (von insgesamt 14)
  • Autor
    Beiträge
  • #240319
    FSGU Betreuer
    Teilnehmer

      Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,

      In diesem Thema wollen wir die Lösung zur Einsendearbeit im Modul 31061 Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts, Kurs 40563 Handelsrecht SS2021 (Fernuni Hagen) diskutieren. Unsere Mentoren werden euch gern bei inhaltlichen Fragen unterstützen.

      Bis wann ist die Einsendearbeit abzugeben und wo finde ich die Einsendearbeit?
      Her könnt ihr die Fragen downloaden: https://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/module/31061.shtml bzw. hier https://www.fernuni-hagen.de/mks/lotse/

      Wo findet ihr noch wichtige Tipps zu der Einsendearbeit und zur Klausur?
      Wichtige Tipps zu diesem Modul findet ihr hier: https://www.fernstudium-guide.de/dokumente/ebooks/E-Book-FG-A-Module-Klausurtipps.pdf

      Wo findet ihr die Klausuraufgaben und die Klausurstatistiken?
      Die Klausuraufgaben und eine Klausurstatistik könnt ihr hier finden: https://www.fernstudium-guide.de/dokumente/ebooks/klausuraufgaben-klausurstatistik.pdf

      Wir wünschen euch viel Erfolg mit diesem Modul!
      Team Fernstudium Guide

      #263324
      pk
      Teilnehmer

        Erste Lösungsvorschläge zur EA 4 im Kurs 40563…

        1. B,C,D,E richtig (§6,18,21,24,30 HGB)
        2. A,E richtig (§383 HGB)
        3. A,C richtig
        4. A,E richtig (Publizitätswirkung, §15 S.3 HGB)
        5. A,B,C,E richtig
        6. A,B,D richtig (§49 HGB, §166,167,171 BGB)
        7. A,C,D,E richtig
        8. A,E richtig (§383 HGB)
        9. A,C richtig (§366, Ausführungsgeschäft zwischen Kommissionär und Dritten + Abwicklungsgeschäft zwischen Kommissionär und Kommittent)
        10. A,C,E richtig (§87 HGB, §611+675 BGB Dienstvertrag als entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag)

        Hier sind einige Unsicherheiten dabei…

        Anzeige
        Optimal für die Klausurvorbereitung an der Fernuni: Unsere Komplettpakete externes Rechnungswesen für nur 34,90 €.

        #263597
        MG

          Hallo pk,

          bei welchen Lösungsvorschlägen bist Du dir denn absolut sicher, damit die Unsicherheiten eingegrenzt werden können?

          #264436
          pk
          Teilnehmer

            Mach doch erst mal die Aufgaben und vergleiche Sie dann.

            #279572
            Katrin

              Ich schon wieder ;-) ;-) ;-)

              Hier meine Kommentare zu deinen Lösungen pk:

              Erste Lösungsvorschläge zur EA 4 im Kurs 40563…

              1. B,C,D,E richtig (§6,18,21,24,30 HGB) <<< B,C,D habe ich auch , E habe ich noch nirgendwo gehört? Gibt es das als Begriff?

              2. A,E richtig (§383 HGB) <<< A, E habe ich auch, aber zusätzlich noch B (§29 HGB) und D (§2 HGB)

              3. A,C richtig <<< habe ich auch

              4. A,E richtig (Publizitätswirkung, §15 S.3 HGB) <<< habe ich auch

              5. A,B,C,E richtig <<< Ich habe hier nur A und E. B: es gibt ein Recht auf einen Ausdruck der Eintragung, eine Abschrift nur von eingereichten Dokumenten , C: es gibt ein Recht auf Beglaubigung einer Eintragung (das ist für mich etwas anderes)

              6. A,B,D richtig (§49 HGB, §166,167,171 BGB) <<< A,B,D habe ich auch, zusätzlich noch C (bin ich mir aber unsicher)

              7. A,C,D,E richtig <<< A habe ich mit Fragezeichen, C,D,E habe ich auch

              8. A,E richtig (§383 HGB) <<< E habe ich auch und zusätzlich noch D ; A bin ich mir unsicher wegen dem “ständig”

              9. A,C richtig (§366, Ausführungsgeschäft zwischen Kommissionär und Dritten + Abwicklungsgeschäft zwischen Kommissionär und Kommittent) <<< habe ich auch

              10. A,C,E richtig (§87 HGB, §611+675 BGB Dienstvertrag als entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag) <<< Habe ich auch, bei D habe ich ein Fragezeichen stehen

              Viele Grüße und einen entspannten Sonntag

              Katrin

              Anzeige
              Optimal für die Klausurvorbereitung an der Fernuni: Investition & Finanzierung für nur 37,90 €.

              #280305
              Patrizia

                Hallo Katrin, hallo pk,

                bezüglich 1 E habe ich folgendes im Internet gefunden:
                d. Grundsatz der Firmenöffentlichkeit
                Der Grundsatz der Firmenöffentlichkeit besagt, dass die Firma der Öffentlichkeit durch ihre Eintragung ins Handelsregister kundgegeben werden muss. Darüber hinaus bestehen bestimmte Anforderungen hinsichtlich der Angaben auf den Briefköpfen.

                bezüglich 1 B: habe wir auch als richtig beurteilt.

                bezüglich 1 D sehe ich das so: Es gibt Gewerbe, die nicht eintragungspflichtig sind, wenn:
                Das Unternehmen einen für die Branche üblichen Jahresumsatz erzielen wird (im Einzelhandel 250.000 Euro, bei Großhandel und Produktion 400.000 bis 500.000 Euro).
                Das Unternehmen kaufmännisch organisiert ist.
                Eine Buchhaltung benötigt.
                Kein Freiberufler ist.
                Personal mit weitreichenden Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnissen (Prokuristen) beschäftigen.
                = Demnach könnte er ein Kleingewerbetreibender sein und muss die Vorteile und Nachteile eines Eintragens ins Handelsregister abwägen.
                = Also ist nicht die Voraussetzung des Bestehens eines Gewerbes ausschlaggebend sondern, ob die obigen Bedingungen erfüllt sind. Deshalb würde ich D nicht ankreuzen.

                bezüglich 4 B: Verstehen wir nicht warum du diesen Punkt als richtig siehst. Wir verstehen es so, dass das Einsichtsrecht dem Informationszweck dient aber nicht der Kommerzialisierung. Katrin, könntest du dies bitte näher erklären?

                bezüglich 5: A (richtig) und B (falsch) und E (richtig) sehen wir genauso.
                Bei C ist nicht klar, was ein Gerichtszeugnis ist. Könntet ihr dies bitte ebenfalls erklären?

                PS: Wir sind eine Lerngruppe, deshalb schreibe ich im Plural :-).

                Vielen Dank schon einmal.

                #280308
                Patrizia

                  Hallo Katrin,
                  bezüglich 6 B: es gilt ein generelles Verbot nach §181.

                  #280955
                  Katrin Reintjes

                    Hallo Patrizia,

                    ich zitiere dich der Einfachheit halber:

                    bezüglich 1 E habe ich folgendes im Internet gefunden:
                    d. Grundsatz der Firmenöffentlichkeit
                    Der Grundsatz der Firmenöffentlichkeit besagt, dass die Firma der Öffentlichkeit durch ihre Eintragung ins Handelsregister kundgegeben werden muss. Darüber hinaus bestehen bestimmte Anforderungen hinsichtlich der Angaben auf den Briefköpfen. >>> die Aussage ist schon mal gut, danke! :-) Allerdings steht in der Aufgabenstellung “was er bei Findung der Bezeichnung der Firma” beachten muss, da hat ja damit nichts zu tun. Oder lest ihr das anders?

                    bezüglich 1 B: habe wir auch als richtig beurteilt.

                    bezüglich 1 D sehe ich das so: Es gibt Gewerbe, die nicht eintragungspflichtig sind, wenn:
                    Das Unternehmen einen für die Branche üblichen Jahresumsatz erzielen wird (im Einzelhandel 250.000 Euro, bei Großhandel und Produktion 400.000 bis 500.000 Euro).
                    Das Unternehmen kaufmännisch organisiert ist.
                    Eine Buchhaltung benötigt.
                    Kein Freiberufler ist.
                    Personal mit weitreichenden Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnissen (Prokuristen) beschäftigen.
                    = Demnach könnte er ein Kleingewerbetreibender sein und muss die Vorteile und Nachteile eines Eintragens ins Handelsregister abwägen.
                    = Also ist nicht die Voraussetzung des Bestehens eines Gewerbes ausschlaggebend sondern, ob die obigen Bedingungen erfüllt sind. Deshalb würde ich D nicht ankreuzen.
                    >>> meinst du bei den beide Aufgabe 2??

                    bezüglich 4 B: Verstehen wir nicht warum du diesen Punkt als richtig siehst. Wir verstehen es so, dass das Einsichtsrecht dem Informationszweck dient aber nicht der Kommerzialisierung. Katrin, könntest du dies bitte näher erklären?
                    >>> Ich habe nirgendwo eine Einschränkung des Einsichtsrechtes gefunden und nehme daher an, dass es keine gibt. Habt ihr dazu etwas gefunden?

                    bezüglich 5: A (richtig) und B (falsch) und E (richtig) sehen wir genauso.
                    Bei C ist nicht klar, was ein Gerichtszeugnis ist. Könntet ihr dies bitte ebenfalls erklären?
                    >>> Der Begriff ist mir auch unklar…und da im Gesetzestext “Beglaubigung” steht habe ich die Antwort als falsch gesehen

                    Viele Grüße
                    Katrin

                    Anzeige
                    Weiterbildung zum Geprüfte/r Betriebswirt/in (FSGU)- staatlich zugelassen. Förderung über Bildungsgutschein möglich.

                    #281330
                    Patrizia

                      Hallo Katrin,
                      bezüglich 1: es wird unterschieden zwischen firmennamensrechtlichen Voraussetzungen (Firmenklarheit, Unterscheidungskraft, Firmenzusatz) und firmenordnungsrechtlichen Voraussetzungen. Ersteres gilt für die Zulässigkeit der Firma im abstrakten Sinne und sind “Grundsätze im weiteren Sinne” und müssen zwingend erfüllt sein. Letztere gelten für die Zulässigkeit einer Firma im konkreten Einzelfall und es handelt sich um Firmengrundsätze im eigentlichen Sinne. Unter diesen fällt bspw. auch der Grundsatz der Firmenwahrheit. Hier wird als Beispiel angegeben, dass nur Kreditinstitute die Bezeichnung “Bank” verwenden dürfen. Demzufolge ist dieser Grundsatz wichtig für die Namensfindung. Und da Firmenöffentlichkeit unter diese zwingenden Voraussetzungen fällt, würde ich sagen, dass dies auch in der Aufgabe angekreuzt werden muss. Ich werde die Aufgabe noch mal in unsere Lerngruppe besprechen mit deinem Standpunkt, mal sehen was rauskommt :-).

                      #281331
                      Patrizia

                        Hallo Katrin,

                        upps genau da ist mir ein Fehler unterlaufen. Entschuldige, ich meinte natürlich Aufgabe 2 (>>> meinst du bei den beide Aufgabe 2??)

                        #281332
                        Patrizia

                          Hallo Katrin,

                          ich antworte jetzt bezüglich Aufgabe 4 B auf deine Antwort:
                          >>> Ich habe nirgendwo eine Einschränkung des Einsichtsrechtes gefunden und nehme daher an, dass es keine gibt. Habt ihr dazu etwas gefunden?

                          Wir haben dazu nichts gefunden. Nur das es ein Informationszweck gibt und deshalb haben wir Kommerzialisierungszweck ausgeschlossen B-) .

                          Anzeige
                          Optimal für die Klausurvorbereitung an der Fernuni: Makroökonomie für nur 69,90 €.

                          #281451
                          MR

                            Hallo pk und Katrin,

                            könnt ihr mir erklären wieso ihr denkt, dass Aufgabe 10 c) richtig ist?

                            In der KE steht auf S. 74:

                            Den Unternehmer trifft außerdem die Pflicht, die Tätigkeit des Handelsvertreters zu unterstützen.

                            Fallbeispiel:
                            Der Unternehmer darf vom Handelsvertreter vermittelte Geschäftsabschlüsse nicht willkürlich ohne irgendeinen Grund verweigern oder an den Kunden planmäßig mangelhafte Ware liefern, damit dieser von Bestellungen bei dem Handelsvertreter ablässt.

                            Falls ich was übersehen habe gerne einen Hinweis.

                            #281744
                            KatrinR
                            Teilnehmer

                              Hallo MR,

                              wenn ich das so lese würde ich auch sagen, dass 10C falsch ist.
                              Ich habe bisher mein Augenmerk auf den letzten Teilsatz gelegt, nämlich dass Fiona damit nichts am Hut hat.
                              Hast mich umgestimmt, danke! :-)

                              Viele Grüße
                              Katrin

                              #281980
                              Patrizia

                                Hallo pk, hallo Katrin :-)
                                Frage zu Aufgabe 9: Ich hätte zusätzlich noch E angekreuzt. Der Eigentümer Klaus hat den unmittelbaren Besitz nicht unfreiwillig verloren. Oder habt ihr den Punkt nicht angekreuzt, da es sich irgendwie nach doppelter Verneigung anhört?

                                Liebe Grüße

                              Ansicht von 14 Beiträgen - 1 bis 14 (von insgesamt 14)

                              Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.

                              Kooperation und Zertifizierungen

                              Agentur für Arbeit
                              ZFU
                              TÜV
                              IHK
                              Aufstieg durch Bildung
                              Zusammen Zukunft gestalten

                              Partner und Auszeichnungen

                              FSGU AKADEMIE
                              TOP Institut
                              Wifa
                              Fernstudium Check
                              Bundesministerium für Bildung und Forschung
                              Europäische Union