Foren A-Module Wirtschaftswissenschaft Fernuni Hagen Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts Lösung Einsendearbeit Handelsrecht Fernuni Hagen SS2018

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  • #167226
    FSGU Betreuer
    Teilnehmer

      Hallo,

      Hier könnt ihr die Lösung zur Einsendearbeit Handelsrecht (Kurs 40563) im Modul 31061 Wirtschafts- und Privatrecht an der Fernuni Hagen diskutieren.

      Die Einsendearbeit ist am 05.07.2018 spätestens abzugeben, hier könnt ihr die Fragen downloaden: http://www.fernuni-hagen.de/mks/lotse/

      #168736
      Manuel

        Hallo zusammen,

        hat sich jemand schon mit den Einsendeaufgaben zum Kurs 40563 beschäftigt und gibt es schon Lösungsvorschläge?

        Viele Grüße
        Manuel

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        #168832
        Peter

          Hallo,

          ich würde mich auch über Lösungsvorschläge freuen um sie mit meinen zu vergleichen.

          LG
          Peter

          #168944
          Manuel

            Hallo zusammen,

            hier meine Lösungsvorschläge zu Handelsrecht, keine Richtigkeitsgarantie:

            1:ae
            2:ace
            3:bcde
            4:ace
            5:abd
            6:ad
            7:e
            8:e
            9:abde
            10:a

            #168964
            Thea

              Hallöchen,

              zur Aufgabe 1 folgende Frage: müsste e nicht falsch sein, da man natürlich auch Endverbrauchern Zinsen in Rechnung stellen kann?

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              #168993
              Manuel

                Hallo Thea,

                da könntest Du recht haben.

                Mich würden aber auch mal die Lösungsvorschläge vom FSGU-Betreuer interessieren.

                #168997
                Dieter
                Teilnehmer

                  Hallo zusammen,

                  $ 353 HGB bezieht sich darauf, dass die Zinspflicht bei Kaufleuten bereits bei Fälligkeit begründet wird. Im bürgerlichen Recht gilt das erst bei Verzug oder bei Eintritt der Rechtshängigkeit. e ist also richtig. a natürlich auch.

                  Schöne Grüße aus dem Urlaub. :-)

                  #169002
                  Thea

                    Danke Dieter!!! B-)

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                    #169003
                    Thea

                      Aufgabe 6: Hier sollte doch lediglich Antwort C richtig sein, da die Prokura nicht für Grundlagen- und Prinzipalgeschäfte gilt, oder?

                      Aufgabe 9: Bei der GbR vertreten die Gesellschafter doch gemeinsam, oder?

                      #169021
                      Manuel

                        Hallo Thea,

                        wie sehen denn deine Lösungsvorschläge zu den 10 Einsendeaufgaben aus?

                        #169028
                        Lukas Pfeiffer
                        Teilnehmer

                          Hallo Thea, 6C ist nicht richtig, ein Prokurist kann keine Prokura erteilen…

                          @Manuel
                          mit 9A kann ich mich auch nicht anfreunden, eine Mündliche Bürgschaft kann nur ein Kaufmann im Sinne des HGBs aussprechen, ein Kaufmann im sinne des HGBs ist jedoch nur jemand der ein Handelsgewerbe betreibt, ein Prokurist betreibt es jedoch nicht sondern ist nur ein bevollmächtigter Mitarbeiter…

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                          #169029
                          Lukas Pfeiffer
                          Teilnehmer

                            Schriftlich ist es allerdings möglich, dass der Prokurist eine Bürgschaft erklärt…

                            #169042
                            Thea

                              Danke Lukas! 6 c ist nicht richtig, da hast du recht. Der Prokurist darf Handlungsvollmachten erteilen, allerdings müssen die einen geringeren Umfang haben als eine Prokura. Somit würde ich bei der Aufgabe lediglich D als richtig erachten.

                              Aufgabe 9 habe ich falsch gelesen. “…eine ordnungsgemäße Vollmacht vorliegt.” Somit würde ich BDE für richtig halten.

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