Foren A-Module Wirtschaftswissenschaft Fernuni Hagen Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts Lösung Einsendearbeit Grundlagen des Privatrechts Fernuni WS19/20

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  • #192182
    FSGU Betreuer
    Teilnehmer

      Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,

      In diesem Thema wollen wir die Lösung zur Einsendearbeit im Modul 31061 Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts, Kurs 40560 Grundlagen und Grundbegriff des Privatrechts WS19/20 (Fernuni Hagen) diskutieren. Unsere Mentoren werden euch gern bei inhaltlichen Fragen unterstützen.

      Bis wann ist die Einsendearbeit abzugeben und wo finde ich die Einsendearbeit?
      Die Einsendearbeit ist am 14.11.2019 spätestens abzugeben, hier könnt ihr die Fragen downloaden: https://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/module/31061.shtml bzw. hier https://www.fernuni-hagen.de/mks/lotse/

      Wo findet ihr noch wichtige Tipps zu der Einsendearbeit und zur Klausur?
      Wichtige Tipps zu diesem Modul findet ihr hier: https://www.fernstudium-guide.de/dokumente/ebooks/E-Book-FG-A-Module-Klausurtipps.pdf

      Wo findet ihr die Klausuraufgaben und die Klausurstatistiken?
      Die Klausuraufgaben und eine Klausurstatistik könnt ihr hier finden: https://www.fernstudium-guide.de/dokumente/ebooks/klausuraufgaben-klausurstatistik.pdf

      Wir wünschen euch viel Erfolg mit diesem Modul!
      Team Fernstudium Guide

      #192614
      Dieter
      Teilnehmer

        Hier sind meine zusammengestellten Lösungen für:

        Lotse EA 1,
        Kurs 40560,
        Abgabetermin: 14.11.2019

        Trotz höchstmöglicher Sorgfalt kann ich für die vollständige Korrektheit nicht garantieren. Sollte also jemandem etwas auffallen, dann bitte Bescheid geben. Und nun die Lösungen zu dieser Einsendearbeit:

        1 AD
        2 C
        3 E
        4 CDE
        5 C
        6 AE
        7 ACDE
        8 ACE
        9 C
        10 A

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        #193400
        Tamara

          Hallo Dieter,

          könntest du mir die 2 erläutern, wo da überall Willenserklärungen sind? Komme nicht so ganz drauf.

          Dann hätte ich noch eine Frage zur 3:
          Ich hätte da jetzt A und C genommen, denn V hat doch einen rechtsgültigen Vertrag mit K geschlossen und kann den PKW nicht einfach doch einem anderen verkaufen. Oder habe ich da einen Denkfehler drin?

          Lieben Dank schonmal

          #193482
          Helena

            Hallo Dieter,
            ich habe noch Fragen zu folgenden Aufgaben, könntest Du diesbezüglich nochmal schauen?
            Aufgabe 10)
            Muss nicht E richtig sein???
            Das BGB schreibt:
            § 197 Dreißigjährige Verjährungsfrist
            (1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
            1. Schadensersatzansprüche, die auf der vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung beruhen.
            Außerdem müsste die Verjährungsfrist doch dann mit der Entstehung des Anspruchs beginnen, oder nicht???

            Aufgabe 7)
            Muss bei Aufgabe 7 nicht C auch falsch sein?
            §174 sagt:
            Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ein Bevollmächtigter einem anderen gegenüber vornimmt, ist unwirksam, wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist. Die Zurückweisung ist ausgeschlossen, wenn der Vollmachtgeber den anderen von der Bevollmächtigung in Kenntnis gesetzt hatte.

            Aufgabe 6)
            Eigentlich müsste B auch richtig sein…
            Ein 10järiger ist geschäftsunfähig, deshalb sollte gelten:
            Der Geschäftsunfähige (§§ 104, 105 BGB) kann kein Stellvertreter sein, da er
            keine eigene Willenserklärung abgeben kann, so § 105 I BGB (Nichtigkeit).

            Aufgabe 3)
            Sollte hier nicht C richtig sein? Es wird davon Gesprochen, dass sich V vor der Lieferung ungut verhält. Wenn der Kaufpreis für den Pkw durch K bezahlt wurde, steht ihm doch eigentlich die Eigentumsverschaffung rechtlich zu, oder?

            Lieben Gruß und danke vorab
            Helena

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