Foren A-Module Wirtschaftswissenschaft Fernuni Hagen Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts Lösung Einsendearbeit Grundlagen des Privatrechts Fernuni Hagen WS22/23

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  • #361386
    FSGU Betreuer
    Teilnehmer

      Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,

      In diesem Thema wollen wir die Lösung zur Einsendearbeit im Modul 31061 Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts, Kurs 40560 Grundlagen und Grundbegriffe des Privatrechts WS22/23 (Fernuni Hagen) diskutieren. Unsere Mentoren werden euch gern bei inhaltlichen Fragen unterstützen.

      Bis wann ist die Einsendearbeit abzugeben und wo finde ich die Einsendearbeit?
      Hier könnt ihr die Fragen downloaden: https://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/module/31061.shtml bzw. hier https://www.fernuni-hagen.de/mks/lotse/

      Alle Abgabetermine der Einsendearbeiten findet ihr hier: https://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/download/abgabetermine_ea.pdf

      Wo findet ihr noch wichtige Tipps zu der Einsendearbeit und zur Klausur?
      Wichtige Tipps zu diesem Modul findet ihr hier: https://www.fernstudium-guide.de/dokumente/ebooks/E-Book-FG-A-Module-Klausurtipps.pdf

      Wo findet ihr die Klausuraufgaben und die Klausurstatistiken?
      Die Klausuraufgaben und eine Klausurstatistik könnt ihr hier finden: https://www.fernstudium-guide.de/dokumente/ebooks/klausuraufgaben-klausurstatistik.pdf

      Wir wünschen euch viel Erfolg mit diesem Modul!
      Team FSGU AKADEMIE

      #361460

      Hallo,
      Wer möchte seine Lösungen vergleichen? Es geht mir um die
      EA 1 – Modul 31061 (Abgabedatum: 16.11.2022).

      Da die Reihenfolge der Aufgaben unterschiedlich sein kann, habe ich die Aufgabenstellungen genannt.

      Dies ist lediglich meine diskussionswürdige Einschätzung und keinesfalls eine Musterlösung.

      Aufgabe 1
      Das deutsche Privatrecht umfasst auch (100 Punkte)
      – das Gesellschaftsrecht
      – das Strafrecht
      – das Versicherungsrecht

      Aufgabe 2
      K geht zum Bäcker und sagt zur Verkäuferin (V): „Ein Brötchen, bitte.“ V legt K daraufhin ein Brötchen in der Tüte auf den Tresen und sagt: „30 Cent.“ K nimmt die Tüte, kramt wortlos aus seinem Portemonnaie ein Fünfzig-Cent-Stück hervor und legt es auf den Tresen. V grunzt, nimmt das Fünfzig-Cent-Stück an sich und legt K ein Zwanzig-Cent-Stück auf den Tresen. K sieht seinen Bus herannahen, vergisst alles um sich herum und verschwindet, das Zwanzig-Cent-Stück zurücklassend. Wie viele Willenserklärung sind aus diesem Sachverhalt insgesamt ersichtlich? (100 Punkte)

      – 5

      Aufgabe 3
      K schließt mit Gebrauchtwagenhändler V am 01.03. einen Kaufvertrag über einen bestimmten Pkw für 2.500 €. Bevor V den Pkw liefert, findet er am 03.03. einen weiteren Käufer D, der ihm 3.000 € für den Pkw bietet. V willigt ein. Welche der folgenden Aussagen ist zutreffend? (100 Punkte)

      – keine der Aussagen ist richtig

      Aufgabe 4
      Von den folgenden Vorschriften sind Anspruchsgrundlagen: (100 Punkte)

      – § 433 BGB.
      – § 598 BGB.

      (Verstehe die Aufgaben nicht wirklich)

      Aufgabe 5
      X bittet den Y, sein Fahrrad zu einem Mindestpreis von 300,- € zu verkaufen, weil er zu schüchtern ist, dies selbst zu tun. Y erklärt sich hierzu bereit. In welchem/n der folgenden Fälle kommt ein schwebend unwirksamer Kaufvertrag zustande? (100 Punkte)

      – Y verkauft das Fahrrad im Namen des X an Z für 260,- €.

      Aufgabe 6
      Welche der folgenden Aussage/n trifft/treffen für die Anfechtung zu? (100 Punkte)

      – Die Anfechtungserklärung muss dem Anfechtungsgegner als Willenserklärung zugehen.

      Aufgabe 7
      Von einer wirksam durch Rechtsgeschäft erteilten Vertretungsmacht (Vollmacht) ist grds. dann auszugehen, (100 Punkte)

      – wenn A dem Trödelhändler C gegenüber mündlich erklärt, dass B berechtigt sei, für ihn, den A, bei C verschiedene Bilder bis zu einem Preis von 10.000 € zu kaufen.

      – wenn ein eingetragener Verein von seinem Vorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten wird.

      – wenn A den B unter Aushändigung einer entsprechenden Vollmachtsurkunde beauftragt, für ihn bei C ein bestimmtes Bild bis zu einem Preis von 10.000 € zu kaufen und B dem C die Vollmachtsurkunde auch vorlegt.

      Aufgabe 8
      A, der sich für eine längere Forschungsreise in Australien aufhält, hat für die Dauer seiner Abwesenheit seiner Freundin F Generalvollmacht erteilt. Mit schriftlichem Vertrag verkauft die F ein dem A gehörendes Fernsehgerät an sich selbst für einen äußerst niedrigen Preis. Bei Vertragsabschluss ist sie für den abwesenden A aufgetreten, während sie als Erwerberin durch ihren Bruder B vertreten worden ist. Bei seiner Rückkehr erfährt A von diesem Rechtsgeschäft. Er hält es für unwirksam und verweigert jede Genehmigung. Welche der folgenden Aussage(n) ist / sind zutreffend? (100 Punkte)

      – A hat der F für die Dauer seiner Abwesenheit Generalvollmacht erteilt. Die Vollmacht bezog sich daher ohne Einschränkung auf alle Geschäfte, die zum Rechtskreis des A gehören, also auch auf den Verkauf eines Fernsehgerätes.

      – Da der B wegen seiner Vertreterstellung den Weisungen der F unterliegt, ist die Gefahr eines Interessenkonflikts zum Nachteil des A ebenso groß wie bei einem Vertragsschluß ohne Vertreter. Damit handelte F gemäß § 181 BGB ohne Vertretungsmacht.

      Aufgabe 9
      A ist leidenschaftlicher Anhänger der Rock-Band „Am Schnellimbiß“. Als er erfährt, dass der Plattensammler S die seltene und legendäre Vinyl-Schallplatte „Currywurst Propaganda“ der Band in seinem Geschäft anbietet, bittet er seinen Bekannten B, dessen Heimweg am Geschäft des S vorbeiführt, die Platte für ihn „um jeden Preis“ zu kaufen. Die Schallplatte hat einen Marktwert von 350 €. B kauft die besagte Platte für 369,90 € im Namen des A. B und S vereinbaren, dass S die Platte zurücklegt und A innerhalb der nächsten Tage vorbei kommt, um den Kaufpreis zu zahlen. A war aber zum Zeitpunkt der Vollmachtserteilung, was B nicht erkennen konnte, volltrunken und wusste nicht mehr, was er tat. Eine Woche später meldet sich S bei A und verlangt Zahlung des Kaufpreises. A weigert sich. Welchen Betrag kann S von B verlangen, wenn er ihm gegenüber nachweisen kann, dass er nur deshalb, weil er sich an das Geschäft mit ihm gebunden fühlte, ein zwischenzeitliches Angebot eines Dritten zum Kauf von 379, 90 € abgelehnt hat? (100 Punkte)

      – 29,90 €

      Aufgabe 10
      A wird am 15.6.2016 Opfer eines Raubüberfalls. Die Polizei ermittelt am 27.1.2017 den T als Täter und teilt dessen Personalien dem A noch am selben Tage mit. Die Schadensersatzansprüche des A gegen T verjähren (100 Punkte)

      – mit Ablauf des 31.12.2020.

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      #361465
      Sabrina
      Teilnehmer

        Hi,
        zu 1) Strafrecht ist falsch
        zu 2) ich habe 6 gezählt, muss ich morgen nochmal zählen…
        zu 3) Bin ich mir auch unsicher. Dachte, dass der Kaufvertrag, der als erstes getätigt wurde, nicht einfach so nichtig gemacht werden kann (ohne driftigen grund, mehr gewinn für den verkäufer ist kein grund). Also darf der verkäufer den pkw nur an K übereignen.
        zu 4) alle außer 145 treffen zu (meine meinung; alles worauf ich einen anspruch ausüben kann ist quasi auch ein anspruchsgrundsatz)
        zu 5) und 6) habe ich auch so
        zu 7) alles außer das: “wenn A den Rechtsanwalt R mündlich beauftragt, für ihn und in seinem Namen ein bestehendes Mietverhältnis mit dem C zu kündigen, der C von der Bevollmächtigung des R durch A nicht in Kenntnis gesetzt wurde und die Kündigung dem R gegenüber unverzüglich zurückweist.”
        zu 8) habe ich auch so
        zu 9) stimme ich zu (Paragraph 122)
        zu 10) stimme ich auch zu

        #361474
        Sabrina
        Teilnehmer

          Hi nochmal,

          also bei 4) muss ich was korrigieren, 241a Abs. doch nicht (hatte das a übersehen)

          zu 2) 1 = K sagt etwas, 2 = V legt hin und sagt, 3 = K nimmt Tüte und legt Geld hin, 4 = V grunzt und nimmt Geld + Rückgeld, 5 = K lässt Rückgeld liegen und geht
          Also doch 5 oder sieht das jemand anders?

          Viele Grüße

          #361497

          Hallo Sabrina,

          Sorry für die späte Antwort. War viel los auf der Arbeit…

          Mit welchen Unterlagen lernst du für dieses Modul? Ich versuche es nur mit den Unterlagen von Fernstudium Guide. Das Skript ist einfach zu lang der Fernuni…

          1) Strafrecht ist falsch, du hast recht.
          2) ich zähle wie du und denke 5
          3) ich denke nicht, dass der KV nichtig gemacht worden ist. Meiner Meinung nach hat V 2 gültige Kaufverträge abgeschlossen und ist zur Lieferung von 2 KFZ verpflichtet. Kann er dies nicht, ist er ggf. Schadensersatzpflichtig. Was sagst du dazu?
          4)
          5) ok
          6) ok
          7) hast Recht
          8) ok
          9) ok
          10) ok

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          #361524
          andreas.ar
          Teilnehmer

            Hallo zusammen,

            ich komme bei Aufgabe 2 aufgrund des Trennungs- und Abstraktionsprinzips auf 7 oder 8:

            1. WE: Ein Brötchen bitte!
            2. WE (konkludent): Antrag auf Übereignung des Brötchens – Brötchen wird auf Tresen gelegt
            3. WE: V: 30 Cent (Antrag auf Übereignung des Geldes)
            4. WE (konkludent): K nimmt Tüte -> Annahme des Antrags auf Übereignung des Brötchens
            5. WE: Abändernde Annahme -> K legt 50 Cent auf Tresen
            6. WE: Annahme durch V: nimmt 50 Cent-Münze
            7. WE: Antrag auf Übereignung der 20 Cent

            Bei dieser hier bin ich unsicher:
            8. WE (konkludent): K verlässt Geschäft

            Denk ich zu verkopft?

            • Diese Antwort wurde geändert vor 1 Jahr, 5 Monaten von andreas.ar.
            #361526
            andreas.ar
            Teilnehmer

              Aufgabe 3:
              Beide Verträge sind zustande gekommen. Die Störung wird bei der Leistungserbringung auftreten, nicht beim Vertragsschluss.
              Ich denke ebenfalls, dass keine der Aussagen richtig ist.

              Aufgabe 4:
              – §985
              – §433
              – §598
              Bei §145 bin ich unsicher, tendiere aber zu nein und bei §241a wird der Anspruch ausgeschlossen

              Aufgabe 5: Habe ich ebenfalls so

              Aufgabe 6:
              A: Voraussetzungen sind u.a. Anfechtungsgrund und -erklärung. Außerdem die Frist (wird aber mMn durch das “u.a.” abgedeckt)
              C

              Aufgabe 7:
              Habe ich ebenfalls so

              Aufgabe 8:
              Sehe ich auch so.

              Aufgabe 9:
              Da bin ich ebenfalls bei 29,90.

              Aufgabe 10:
              Ebenfalls 31.12.2020

              #361540

              Bezieht sich das Trennungs- und Abstraktionsprinzip nicht auf Rechtsgeschäfte?

              Bspw. Kann ein Verfügungsgeschäft gültig sein, obwohl das Verpflichtungsgeschäft nichtig ist. ?

              Ich glaube nicht, dass dieses im Bezug auf WE die von dir beschriebenen Auswirkungen hat. Ganz sicher bin ich mir allerdings nicht.

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              #361543
              andreas.ar
              Teilnehmer

                Ich vermute, Du beziehst dich auf meinen Post zur Aufgabe 2:

                Der Kaufvertrag an sich und damit das Rechtsgeschäft kommt ja wirksam zustande. Ich habe dbzgl. noch etwas gefunden:

                Hier wird der Brötchenkauf mit dem Hinweis durchexerziert, dass Wechselgeld zu noch mehr Willenserklärungen führt. In diesem Beispiel entstehen drei Verträge und sechs Willenserklärungen.
                https://www.schuldnerberatung.de/abstraktionsprinzip/

                Nach einigem Überlegen komme ich auf 7, da das Verlassen des Geschäfts mMn. nicht als WE gezählt werden kann.

                #361544

                Hallo Andreas,

                Du hast Recht. Es sind meiner Meinung nach sogar 8.

                1. Rechtsgeschäft (Verpflichtungsgeschäft)
                Kaufvertrag – 2 WE

                2. Rechtsgeschäft (Verfügungsgeschäft)
                Übereignung der Brötchen – 2 WE

                3. Rechtsgeschäft (Verfügungsgeschäft)
                Übereignung des Geldes – 2 WE

                4. Rechtsgeschäft (Verfügungsgeschäft)
                20 Cent Trinkgeld – 2 WE

                Weil: Eine Zuwendung von Trinkgeld setzt danach eine Willenseinigung durch den Austausch zweier sich inhaltlich entsprechender empfangsbedürftiger Willenserklärungen voraus (Angebot und Annahme), die sich konkludent, also allein durch schlüssiges Verhalten beider Seiten ergeben kann.

                https://www.etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/arbeitsrecht/trinkgeld

                #362770
                fcst
                Teilnehmer

                  Hallo,

                  wie wäre es, wenn wir einführen, dass die Lösungen dann letzenendes noch gepostet werden? Das wäre so hilfreich.

                Ansicht von 11 Beiträgen - 1 bis 11 (von insgesamt 11)

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