Foren A-Module Wirtschaftswissenschaft Fernuni Hagen Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts Lösung Einsendearbeit Grundlagen des Privatrechts Fernuni Hagen SS2018

Ansicht von 9 Beiträgen - 1 bis 9 (von insgesamt 9)
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    Beiträge
  • #167223
    FSGU Betreuer
    Teilnehmer

      Hallo,

      Hier könnt ihr die Lösung zur Einsendearbeit Grundlagen und Grundbegriffe des Privatrechts (Kurs 40560) im Modul 31061 Wirtschafts- und Privatrecht an der Fernuni Hagen diskutieren.

      Die Einsendearbeit ist am 24.05.2018 spätestens abzugeben, hier könnt ihr die Fragen downloaden: http://www.fernuni-hagen.de/mks/lotse/

      #167316
      Dieter
      Teilnehmer

        Hier sind meine zusammengestellten Lösungen für:

        Lotse EA 1,
        Kurs 40560,
        Abgabetermin: 24.05.2018

        Trotz höchstmöglicher Sorgfalt kann ich für die vollständige Korrektheit nicht garantieren. Sollte also jemandem etwas auffallen, dann bitte Bescheid geben.

        Und nun die Lösungen zu dieser Einsendearbeit:

        1 AD
        2 C
        3 E
        4 DE
        5 C
        6 AE
        7 ACDE
        8 BCE
        9 C
        10 A

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        #167324
        Julia

          Ich habe die gleiche Lösung.

          #167522
          Bojan

            Hallo zusammen,

            ich habe die Antworten soweit auch.
            Allerdings bin ich bei Aufgabe 10 der Meinung, dass der Raubüberfall unter ,,Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen” fällt und somit §199 BGB Abs. (2) greift. Danach müsste Antwort E richtig sein (30 Jahre nach Begehung der Handlung/Tat.

            Kann mir jemand erklären, warum ich falsch liege oder meine Ausführung bestätigen?

            Danke und Viele Grüße,
            Bojan =)

            #167575
            La Toya

              Bei der Aufgabe 10 sehe ich es genauso wie du, Bojan. Habe da auch 10E.

              Könntet ihr mir erklären, wie ihr auf 3E kommt? Der erste Käufer schließt doch einen Vertrag mit dem Verkäufer am 01.03 ab. Ich habe deshalb da 3A und 3C raus… :)

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              #167578
              Andre

                @La Toya
                ich denke grundsätzlich hat der Verkäufer 2 gültige Kaufverträge abgeschlossen.
                ob er nun im nachhinein seiner leistungspflicht entspricht (bzw. NICHT entspricht) und nun dem einen oder anderen das fahrzeug übergibt und ihm das eigentum daran verschafft (und dem jeweils anderen dann eben nicht), ist erst einmal unerheblich.
                und grunsätzlich kann er JEDEM das eigentum an dem fahrzeug übertragen.

                bei Aufgabe 9 würde ich sagen 0,- € da B ja als Vertreter von A aufgetreten ist. Und nun will S Schadensersatz von B!

                #167579
                Andre

                  @bojan
                  das klingt plausibel

                  #167800
                  Suke
                  Teilnehmer

                    Ich zähle bei Aufgabe 2 nur 6 Willenserklärungen.
                    Zählt das vergessen und verschwinden (also nicht annehmen des Restgeldes) auch als Willenserklärung? Ich denke da ist aber kein Rechtfolgewille dabei oder?

                    Gruß
                    Marcel

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                    #167844
                    skar

                      Habe bei Aufgabe 2 auch Lösung B (6 Willenserkärungen) oder ist die Annahme des Geldes und das Heeausgeben des Wechselgeldes als zwei getrennte Willenserklärungen zu sehen.
                      Bei Aufgabe 9 meine ich auch Antwort E da der B als Bevollmächtigter des A gegenüber des Plattenhändlers S nicht Zahlungspflichtig ist oder warum ist er das doch?

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