@Laura 1: Schau dir mal die Beträge in der Saldenbilanz I an. Die Inventurbestände sind dann die Beträge in der Saldenbilanz II, die Differenz muss auf die Erfolgskonten (400, 410, 890) verbucht werden.
@Laura 2: Ich habe das auch erst nicht verstanden und habe mir noch mal einen Wechsel in der KE5 angeschaut. Der Bezogene hat die Verbindlichkeit, der Aussteller die Forderung. Es ist nicht so einfach zu verstehen, mir hat der folgende Satz auf dem Wechsel aber geholfen: „Gegen diesen Wechsel … zahlen Sie …“ – der Aussteller sagt also dem Bezogenen, dass er etwas zahlen soll, hat also eine Forderung, der Bezogene hat dafür eine Verbindlichkeit (da er ja zusagt, etwas zu zahlen). 390 ist damit bei mir im Soll (390/180). Der Aussteller hätte eine andere Buchung, 125/850 (oder 830, je nachdem ob der Lieferant das Handy selber produziert).