Foren A-Module Wirtschaftswissenschaft Fernuni Hagen Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts Lösung Einsendearbeit 1 Privat-Wirtschaftsrecht Fernuni Hagen WS2018/2019

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    Beiträge
  • #170920
    FSGU Betreuer
    Teilnehmer

      Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,

      In diesem Thema wollen wir die Lösung zur Einsendearbeit im Modul 31061 Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts, Kurs 40560 Grundlagen und Grundbegriff des Privatrechts WS18/19 (Fernuni Hagen) diskutieren. Unsere Mentoren werden euch gern bei inhaltlichen Fragen unterstützen.

      Die Einsendearbeit ist am 15.11.2018 spätestens abzugeben, hier könnt ihr die Fragen downloaden:
      https://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/module/31061.shtml bzw. https://www.fernuni-hagen.de/mks/lotse/

      Wichtige Tipps zu diesem Modul findet ihr hier: https://www.fernstudium-guide.de/dokumente/ebooks/E-Book-FG-A-Module-Klausurtipps.pdf

      Wir wünschen euch viel Erfolg mit diesem Modul!
      Team Fernstudium Guide

      #171003
      Dieter
      Teilnehmer

        Hier sind meine zusammengestellten Lösungen für:

        Lotse EA 1,
        Kurs 40560,
        Abgabetermin: 15.11.2018

        Trotz höchstmöglicher Sorgfalt kann ich für die vollständige Korrektheit nicht garantieren. Sollte also jemandem etwas auffallen, dann bitte Bescheid geben. Und nun die Lösungen zu dieser Einsendearbeit:

        1 AD
        2 C
        3 E
        4 DE
        5 C
        6 AE
        7 ACDE
        8 BCE
        9 C
        10 A

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        #171052
        Tania

          Hallo,

          2 D

          Wieso 3 E richtig ist?
          Ich dachte A und C richtig

          Kann mir jemand bitte das erklären.

          Vielen Dank!!!

          #171483
          Hendrik Reinke
          Teilnehmer

            Zu 7: Wieso nicht auch B?

            Im Skript steht:
            “Der eingetragene Verein wird von seinem Vorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten (§§ 26 ff.). Gemäß § 26 Abs. 2 hat er “die Stellung eines gesetzlichen Vertreters”.”

            Ist die Ernennung des Vorstands kein Rechtsgeschäft? Ich denke schon.

            Den Rest habe ich auch so beantwortet.

            #171486
            Tania

              Der gesetzliche Vertreter ist ein Stellvertreter, dessen Vertretungsmacht nicht auf einer Vollmacht, das heißt einer durch Rechtsgeschäft erteilten Vertretungsmacht, beruht, sondern sich unmittelbar aus gesetzlichen Bestimmungen ergibt.
              Vorstand- gesetztliche Vertretung

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              #171488
              Sebastian

                Hallo,

                Aufgabe 7 b kann nicht richtig sein, da es dann um gesetzliche vertretungsmacht gehen würde. In der Aufgabe 7 geht es aber um durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht, das ist ein großer Unterschied.

                In Aufgabe 10 meine ich, dass B richtig ist, da der Vertrauensschaden (das sog. negative Interesse) ja dadurch entsteht, dass S das Angebot eines Dritten (379,90 Euro) ablehnen musste.(Differenz 29,90 Euro).

                Hättet Ihr nicht Lust auf eine whatss-app Lerngruppe? Das Fach Jura ist ja sehr komplex und ein Austausch wichtig.

                #171602
                Melissa

                  Hallo,

                  zu Aufgabe 10 habe ich als Lösung B.

                  Die Verjähung berägt 3 Jahre zum Jahresende (§199).

                  #171620
                  Masell

                    bei Aufgabe 10 ist meiner Meinung nach E richtig.
                    §197 -> Verjährung nach 30 Jahren bei Herausgabeansprüchen aus Eigentum.

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                    #171712
                    Nicole
                    Teilnehmer

                      Also ich glaube auch das bei 10 A Richtig ist. Seite 80 Beginn der Verjährung.
                      Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen erfahren hat und von der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat.
                      Kenntnis hiervon hat er erst am 27.01. bekommen. Also beginnt die Verjährungsfrist am 31.12.2017 und endet 3 Jahre später.

                      Die 30 Jährige Verjährung würde nur greifen wenn das Opfer weiterhin keine Kenntnis hätte vom Täter. §199 Abs 3 – 2. Satz Sonstige Schadenersatzansprüche.

                      Ist meine Ansicht. Wenn ich falsch liege, bitte korrigiert mich.

                    Ansicht von 9 Beiträgen - 1 bis 9 (von insgesamt 9)

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