Foren › A-Module Wirtschaftswissenschaft Fernuni Hagen › Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts › Lösung Einsendearbeit 1 Privat-Wirtschaftsrecht Fernuni Hagen WS2018/2019
Schlagwörter: 31061, Einsendearbeit, Fernuni Hagen, Lösung, Privat- und Wirtschaftsrecht, WS2018/2019
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AutorBeiträge
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2. Oktober 2018 um 11:02:19 Uhr #170920
Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,
In diesem Thema wollen wir die Lösung zur Einsendearbeit im Modul 31061 Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts, Kurs 40560 Grundlagen und Grundbegriff des Privatrechts WS18/19 (Fernuni Hagen) diskutieren. Unsere Mentoren werden euch gern bei inhaltlichen Fragen unterstützen.
Die Einsendearbeit ist am 15.11.2018 spätestens abzugeben, hier könnt ihr die Fragen downloaden:
https://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/module/31061.shtml bzw. https://www.fernuni-hagen.de/mks/lotse/Wichtige Tipps zu diesem Modul findet ihr hier: https://www.fernstudium-guide.de/dokumente/ebooks/E-Book-FG-A-Module-Klausurtipps.pdf
Wir wünschen euch viel Erfolg mit diesem Modul!
Team Fernstudium Guide9. Oktober 2018 um 00:05:44 Uhr #171003Hier sind meine zusammengestellten Lösungen für:
Lotse EA 1,
Kurs 40560,
Abgabetermin: 15.11.2018Trotz höchstmöglicher Sorgfalt kann ich für die vollständige Korrektheit nicht garantieren. Sollte also jemandem etwas auffallen, dann bitte Bescheid geben. Und nun die Lösungen zu dieser Einsendearbeit:
1 AD
2 C
3 E
4 DE
5 C
6 AE
7 ACDE
8 BCE
9 C
10 AAnzeige
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10. Oktober 2018 um 12:04:24 Uhr #171052TaniaHallo,
2 D
Wieso 3 E richtig ist?
Ich dachte A und C richtigKann mir jemand bitte das erklären.
Vielen Dank!!!
3. November 2018 um 14:27:45 Uhr #171483Zu 7: Wieso nicht auch B?
Im Skript steht:
“Der eingetragene Verein wird von seinem Vorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten (§§ 26 ff.). Gemäß § 26 Abs. 2 hat er “die Stellung eines gesetzlichen Vertreters”.”Ist die Ernennung des Vorstands kein Rechtsgeschäft? Ich denke schon.
Den Rest habe ich auch so beantwortet.
3. November 2018 um 20:35:36 Uhr #171486TaniaDer gesetzliche Vertreter ist ein Stellvertreter, dessen Vertretungsmacht nicht auf einer Vollmacht, das heißt einer durch Rechtsgeschäft erteilten Vertretungsmacht, beruht, sondern sich unmittelbar aus gesetzlichen Bestimmungen ergibt.
Vorstand- gesetztliche VertretungAnzeige
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4. November 2018 um 00:14:01 Uhr #171488SebastianHallo,
Aufgabe 7 b kann nicht richtig sein, da es dann um gesetzliche vertretungsmacht gehen würde. In der Aufgabe 7 geht es aber um durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht, das ist ein großer Unterschied.
In Aufgabe 10 meine ich, dass B richtig ist, da der Vertrauensschaden (das sog. negative Interesse) ja dadurch entsteht, dass S das Angebot eines Dritten (379,90 Euro) ablehnen musste.(Differenz 29,90 Euro).
Hättet Ihr nicht Lust auf eine whatss-app Lerngruppe? Das Fach Jura ist ja sehr komplex und ein Austausch wichtig.
10. November 2018 um 14:29:01 Uhr #171602MelissaHallo,
zu Aufgabe 10 habe ich als Lösung B.
Die Verjähung berägt 3 Jahre zum Jahresende (§199).
11. November 2018 um 18:51:15 Uhr #171620Masellbei Aufgabe 10 ist meiner Meinung nach E richtig.
§197 -> Verjährung nach 30 Jahren bei Herausgabeansprüchen aus Eigentum.Anzeige
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Wir rechnen Dir Deine Klausur auf einen Weiterbildung bei der FSGU AKADEMIE an.
14. November 2018 um 20:06:11 Uhr #171712Also ich glaube auch das bei 10 A Richtig ist. Seite 80 Beginn der Verjährung.
Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen erfahren hat und von der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat.
Kenntnis hiervon hat er erst am 27.01. bekommen. Also beginnt die Verjährungsfrist am 31.12.2017 und endet 3 Jahre später.Die 30 Jährige Verjährung würde nur greifen wenn das Opfer weiterhin keine Kenntnis hätte vom Täter. §199 Abs 3 – 2. Satz Sonstige Schadenersatzansprüche.
Ist meine Ansicht. Wenn ich falsch liege, bitte korrigiert mich.
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