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  • #107669
    Jens
    Teilnehmer

      Hallo,

      gleich noch eine dritte Frage hinterher :-):

      Gibt es eine Verpflichtung, bei ungleichmäßiger Nutzung eine leistungsabhängige Abschreibung zu verwenden? Z.B. bei Aufgabe 3b in der Klausur von 09/10:

      Wenn ich leistungsabhängig abschreibe komme ich ja auf die Beträge

      300/225/225/150.

      Kann ich auch folgendermaßen herangehen:

      Die erhöhte Produktionsleistung verringert die Nutzungsdauer um 4 Monate, so dass sich bei zeitabhängiger (linearer) Abschreibung ein jährlicher Abschreibungsbetrag von

      900/3,67=245. Also diese Abschreibungsbeträge:

      245/245/245/164

      (wobei 164=245*0,67)

      Oder würde das schon als unzulässiges Verfahren gelten?

      Grüße,

      Jens

      #111967
      Tanja

        Hi Jens,

        mit dieser Frage würde ich mich direkt an den Lehrstuhl wenden, bzw in moodle stellen.

        Tanja

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