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    Dieter
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      Hallo,

      immer wieder taucht die Frage auf, ob man die Einsendeaufgaben zu einem grundlegend überarbeiteten Kurs erneut machen muss, um an der Klausur teilzunehmen, oder ob die bisherige Klausurzulassung weiterhin gilt.

      Im Fall des Moduls 31071 ist dies leicht zu beantworten, da es das Modul ja noch gibt (halt nur mit verändertem Inhalt).

      Es gilt folgendes:

      – Grundsätzlich ist es für die Teilnahme an einer Klausur nicht erforderlich, das Modul mit der Wiederholungskennzeichnung zu belegen.

      – Wurden die erforderlichen Einsendearbeiten bestanden, dann sind sie als Klausurzulassung unbefristet gültig!

      Im Übrigen hat eine Belegung mit dem Wiederholungskennzeichen den Vorteil, dass man die dann aktuellen Einsendearbeiten downloaden kann.

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