Ja, das ist durchaus rechtens, wenn auch ärgerlich. Sie hatten für Aufgabe 1 durch eine falsche Eingabe in das System eine falsche Lösung, und das wurde jetzt berichtigt. In Internes Rechnungswesen ist das in den letzten Jahren des öfteren passiert.
Ein kurzer Kontrollblick vor Veröffentlichung der Noten hätte genügt, um den Fehler zu erkennen. Da fragt man sich dann doch, warum das anscheinend in vielen Fällen nicht gemacht wird
Schaut mal in eurer Klausurbewertung nach, sie haben offensichtlich schon wieder was rückwirkend geändert. Diesmal allerdings nur zum Guten, bei mir ist es jetzt noch ein Punkt mehr geworden. Ohne Erklärung. Eine etwas eigensinnige Kommunikationspolitik wenn ihr mich fragt…