Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • #190483
    Mark
    Teilnehmer

      Hallo ihr Lieben,
      ich bin mir bei folgender Aufgabe unsicher:

      V verkauft dem K eine Uhr zum Preis 300 € an einem Donnerstag. Sie vereinbaren, am darauffolgenden Montag die Uhr und das Geld zu übergeben. K kommt zum vereinbarten Übergabeort, allerdings ohne die 300 €. Er besteht jedoch darauf, dass V zur Übergabe der Uhr am vereinbarten Tag verpflichtet sei. Die 300 € werde er ihm spätestens am Freitag aushändigen. Für die Zeit von Dienstag bis Freitag
      könne V ja die gesetzlichen Verzugszinsen verlangen.
      Welche der folgenden Aussagen ist zutreffend?

      A) Aufgrund der Vereinbarung, die Uhr am Montag zu übergeben, ist V Vorleistungspflichtig. Das ergibt sich § 320 Abs. 1 S. 1 2. Hs BGB.

      B) Händigt V dem K die Uhr am Montag aus und bezahlt K erst am Freitag, hat V
      einen Anspruch auf Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 1 S. 1 BGB für den Zeitraum
      von Dienstag bis einschließlich Freitag.

      C) Händigt V dem K die Uhr am Montag aus und bezahlt K erst am Freitag, hat V
      dennoch keinen Anspruch auf Verzugszinsen, da es vorliegend an einer den
      Verzug begründenden Mahnung iSd. § 286 Abs. 1 BGB feht.

      D) Händigt V dem K die Uhr am Montag nicht aus, hat er dennoch einen Anspruch
      auf die Verzugszinsen. Der K kann aber mit den Verzugszinsen, die ihm wegen
      der verspäteten Übergabe der Uhr gebühren, aufrechnen.

      E) Keine der vorherigen Aussagen ist zutreffend.

      In den Lösungen steht B als Lösung. Ich tendiere allerdings eher zu C, denn eine Mahnung ist m.M.n in diesem Fall nicht entbehrlich nach §286 Abs. 2. Eine Zeit nach dem Kalender wurde eigentlich nicht bestimmt und die anderen Punkte kommen doch eigentlich auch nicht in Frage.
      Was sagt ihr dazu?

      #190843
      Dieter
      Teilnehmer

        Hallo,
        da V und K vereinbart haben, dass Uhr und Geld am “darauffolgenden Montag” übergeben werden sollen, dann lässt sich dieser Tag nach dem Kalender bestimmen. Daher bedarf es der Mahnung nicht.

      Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)

      Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.

      Kooperation und Zertifizierungen

      Agentur für Arbeit
      ZFU
      TÜV
      IHK
      Aufstieg durch Bildung
      Zusammen Zukunft gestalten

      Partner und Auszeichnungen

      FSGU AKADEMIE
      TOP Institut
      Wifa
      Fernstudium Check
      Bundesministerium für Bildung und Forschung
      Europäische Union