zu 1g: Wieso habt ihr “2” (nur für Kapitalgesellschaften) angegeben? Dazu finde ich leider nichts. §266 Abs. 1 S. 1: “Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen”. Satz 3 regelt zwar die verkürzte Bilanz, die kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften aufstellen dürfen, die wiederum ist jedoch auch in Kontoform aufzustellen, oder?
@ Alex: eben, die Kontoform gilt (nur) für Kapitalgesellschaften, egal, wie groß sie sind. § 266 HBG befindet sich im 3. Buch, 2. Abschnitt, der mit den “Vorschriften für Kapitalgesellschaften”.
ich habe eine Frage zum Buchungssatz 160 “Fremdwährung”.
Warum wir da nicht der 1,10 € pro $ genommen?
Wenn ich mal KE 3 Seite 16 zitieren darf: “Spätere Währungskursänderungen nach dem Buchungstag (z.B. am Jahresende oder bei Begleichung der Schuld) verändern die Anschaffungskosten nicht.
ich habe eine Frage zum Buchungssatz 160 “Fremdwährung”.
Warum wir da nicht der 1,10 € pro $ genommen?
Wenn ich mal KE 3 Seite 16 zitieren darf: “Spätere Währungskursänderungen nach dem Buchungstag (z.B. am Jahresende oder bei Begleichung der Schuld) verändern die Anschaffungskosten nicht.
Demnach wären es doch 1,10 € pro $ statt 1 zu 1.
LG Mr.Pink
Autor
Beiträge
Ansicht von 6 Beiträgen - 16 bis 21 (von insgesamt 21)