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  • #215274
    Hans

      Hallo Zusammen,

      ich habe nun als Vorbereitung für die Klausur die Klausuren von SS16 und SS19 bearbeitet. Bei Aufgabe 5 kommt es bei beiden Klausuren zum Bilanzsansatz von Bürostühlen, die in beiden Klausuren durch den Rabatt zu GWG werden.

      In der einen Klausur wird als geringer Ausweis 1 und in der anderen Klausur 9 ausgegeben. Es ist in beiden Aufgabenstellungen exakt die gleiche Frage gestellt.

      9 müsste doch korrekt sein, da der Wert der Stühle bei 450 pro Stück liegt und daher als Sammelposten abgeschrieben werden darf.

      Hat jemand eine Idee?

      #215309
      Mario
      Teilnehmer

        Wie erklärt der Lehrstuhl das denn in der Klausurbesprechung jeweils ?

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        #215310
        Moritz Lampert
        Teilnehmer

          Beides mal so, dass ihre Erklärung ihr Ergebnis bestätigt.

          Einmal, dass man GWG als Sammelposten abschreiben kann, also einfach den Wert durch Nutzungsdauer abschreibt

          Beim anderen Mal, dass man nur einen Erinnerungsposten behalten muss..

          #215321
          Tim Thaler
          Teilnehmer

            Die Erklärung ist recht einfach: Zwischen 2016 und 2019 wurde die Grenze, bis zu der GWG sofort vollständig abgeschrieben werden können, von 410 auf 800 Euro angehoben.

            #215344
            Moritz Lampert
            Teilnehmer

              Wunderbar, vielen Dank!

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