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    Minka227
    Teilnehmer

      Hallo zusammnen, kann mir hier jemand oder sogar das FSGU Team eine verständliche Antwort zu geben? Der Lehrstuhl schafft das leider nicht.
      Es geht um die Frage in der Einsendearbeit:

      Die Frage lautet:

      Nehmen Sie kritisch Stellung zu der Aussage: „Der Einsatz eines Festzinszahlerswaps (2 P.) zur Absicherung gegenüber Zinsänderungensrisiken ist für die Reusbank ex post immer von Vorteil, da das Zinsrisiko reduziert wird!”

      Ex Post bedeutet doch “im Nachhinein” oder? Müsste es nicht “ex ante” heißen?

      Weil im Nachhinein eine “Versicherung” abzuschließen bezogen auf ein Ereignis dessen Ausgang bereits bekannt ist, ist ja sinnfrei…

      Oder habe ich einen Verständnisfehler?

      Liebe Grüße

      Jonas

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