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  • #107685
    eve

      Hallo, kurze frage zu den thema forschungs und entwicklungskosten

      wenn man diese nicht voneinander trennen kann, darf ich dann

      gar nichts ansetzen.? Im september war ein beispiel bei der klausur zu dem thema. Da war genaue trennung der kosten. Dankee fur eure hilfe schon mal.

      #112019
      Jens

        Hallo,

        Bezüglich Forschungs und Entwicklungskosten besteht ein

        Aktivierungswahlrecht, da es sich um selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens handelt. Kannst nachlesen in § 248 HGB

        Es besteht ein Aktivierungswahlrecht und keine Aktivierungspflicht.

        LG Jens

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        #112042
        Lena
        Teilnehmer

          Hallo,

          lt. § 255 HGB “Können Forschung und Entwicklung nicht verlässlich voneinander unterschieden werden, ist eine Aktivierung ausgeschlossen”

          LG

          Lena

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