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    Hallo,
    ich habe eine Frage zur Folie 43.
    Die Kapitalrücklage wird hier mit 50.000€ angeführt, und das gekennzeichnete Kapital mit 40.000€. Wäre das nicht eigentlich umgekehrt bei einer AG?
    Die AG benötigt zur „Gründung“ ja 50.000€ welche das gekennzeichnete Kapital darstellen würden, die 40.000€ darüber, wären ja dann eigentlich der Anteil der über das Grundkapital hinausgeht?

    Vielleicht handelt es sich auch noch um ein Verständnisproblem meinerseits.

    Danke für die Hilfe!

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