Foren B-Module Wirtschaftswissenschaft Fernuni Hagen Gewerbliche Schutzrechte + Urheberrecht Einsendearbeit Kurs 42300 Gewerbliche Schutzrechte Aufgabe Fernuni Hagen WS1415

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  • #108550
    Simsi80
    Teilnehmer

      Hallo :D

      hier nun meine anteiligen Lösungsvorschläge zu dem Kurs 42300 Gewerbliche Schutzrechte Aufgabe zum Modul Gewerbliche Schutzrechte + Urheberrecht der Fernuni Hagen im WS 14/15.

      Ich freu mich über Ergänzungen … :wink:

      #118249
      Simsi80
      Teilnehmer

        Aufgabe 1:

        Richtig: B, D, E

        Falsch: A, C

        Aufgabe 4:

        Richtig: B, D

        Falsch: A, C, E

        Aufgabe 5:

        Richtig: A, B, E

        Falsch: C, D

        Aufgabe 6:

        Richtig: A, B, D

        Falsch: C, E

        Aufgabe 7:

        Richtig: A, C, E

        Falsch: B, D

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        #118250
        Simsi80
        Teilnehmer

          Aufgabe 10:

          -Einordnung als Miet-, Dienst- oder Werkvertrag kommt in Betracht

          -bzw. gemischter Vertrag mit Elementen von allen Vertragstypen

          -Dienstleistungscharakter des Vertrags:

          -wegen des Internets als Kommunikationsmedium,

          -der Fehlerquellen, die unübersehbar sind

          -des Massenvertriebs der Software praktisch ausgeschlossen wäre

          -als Erfolg der Zugang zum Onlinespiel zu versprechen

          -Umstände wie

          -die massenhafte Vertreibung der Spielesoftware

          -das Risiko von Systemfehlern und Abstürzen

          -welche zu einem nicht erreichbarem Server führen können,

          -haben aber als Folge, dass das bemühen der Betreiber lediglich geschuldet wird, die Verbindung zur Online-Welt herzustellen

          -Einordung als Werkvertrag: Spieler können nur in ihren Account gelangen über die Anmeldung des Web-Browsers

          -es ändert nichts, auch wenn es sich um ein Dauerschuldverhältnis handelt, bei dem der Anbieter die permanente Leistung während der gesamten Vertragslaufzeit erbringen müssen, dass zum Spielserver die Verbindung als Erfolg geschuldet ist

          -ist dieser Zugriff nicht gegeben, entfällt damit der Anspruch auf Entgelt für die Nutzung des virtuellen Raums

          -es handelt sich um einen gemischten Vertrag aus Elementen des Werk- und Lizenzvertrags, also ein „wekvertragliches Dauerschuldverhältnis“

          -da gleichzeitig die Nutzung des Servers wie z.B. bei Spielen „Second Life“die und einer speziellen Softwar erforderlich ist, umd den Avatar und sonstige virtuelle Gegenstände zu gestalten

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