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  • #114537
    Anonym

      Hallo Pirol,

      Dass die Annuität keine sinnvolle Größe für die Vorteilhaftigkeitsaussage ist, darin stimme ich dir zu. Denn es macht ja keinen Sinn, zwei unterschiedlich lang laufende Projekte zu vergleichen.

      Ok, man kann A auf drei Jahre beziehen, halte ich für unzulässig, denn das Projekt läuft einfach keine 3 Jahre. Es ist ja praktisch eine “künstliche” verlängerung oder?

      Außerdem: Du erhälst aber keine neue Information. Es ist genauso als würdest du den Kapitalwert bestimmen, du sagst ja selbst: Nur so entspricht die Auswahl auf Basis der Annuität dem Kaptialwertkriterium.

      lG Bernadette

      #114542
      neudorfer
      Teilnehmer

        Hallo Bernadette,

        zu Aufgabe 1f): Da wird nach der Änderung der Vorteilhaftigkeit gegenüber Aufgabenteil d) gefragt. Die Zinssätze der 2. und 3. Periode werden also nicht getauscht, sondern nur der Zinssatz in der 3. Periode von 4% auf 6% geändert. Damit ist die einzige Veränderung gegenüber Aufgabenteil d), dass der Abzinsungsfaktor für die 3. Periode bei Alternative D größer wird. Meiner Meinung nach muss die Antwort daher lauten, dass sich keine Änderung ergeben kann, da Alternative D auch in Aufgabenteil d) schon unvorteilhaft war.

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        #114547
        Pirol

          Hallo Bernadette,

          ich stimme deinen Ausführungen soweit zu. Aber bzgl. der Vorteilhaftigsaussage bei Annuitäten scheinst Du einem Denkfehler zu unterliegen.

          Die Annuität ist der durchschnittliche Ertrag/Gewinn pro Periode der gerade der ursprünglichen Zahlungsreihe entspricht, d.h. die ursprüngliche Zahlungsreihe kannst du die Zahlungsreihe (0,e*,e*….e*)ersetzen. Damit ist die Annuität eine “gedachte” Größe.

          Diese gedachte Größe kann aber im Normalfall nicht verglichen werden, wenn Sie sich nicht auf die gleiche Laufzeit bezieht. Für die Vorteilhaftigsaussage – die eine relative Aussage ist, also eine “welche ist besser”-Aussage – ist es völlig egal welche Laufzeit ich wähle.

          Es hindert mich nicht daran die Annuität des Projekts A gedanklich von 2 Jahre auf 3 Jahre zu strecken. Es gibt sich dadurch eine geringere Annuität, die aber nun mit Projekt B vergleichen darf. Man hätte auch Projekt B auf 2 Jahre “stauchen” können.

          D.h. bei der Streckung von Projekt ergibt sich eine Annuität des Proejekts A, die wenn ich 3 Auszahlungen mache den gleichen kapitalwetr ergibt, wie die höhere Annuität – aber nun eben bei 2 Auszahlungen.

          Du hast recht mit der Unzulässigkeit der “Streckung”, wenn Du die tatsächliche Annuität von Projekt A ausrechnen willst. Aber für den Vergleich welches Projekt besser ist, müssen beide Projekte auf die gleiche Laufzeit bezogen werden. Dabei ist die gewählte Laufzeit völlig egal!!!!! Du kannst eine, zwei oder hundert Perioden nehmen – eskommt immer das gleiche heraus.

          Du hast völlig recht mit der Aussage, dass keine neue Informatio bringt. Aber das ist ja gerade was herausgearbeitet werden soll. Richtig angewendet führen die Vorteilhaftigkeitsbewertung auf Basis der Annuitäten zum gleichen Ergebnis, wie die Bewertung auf Basis des Kapitalwerts. (siehe KE4, S35ff)

          #114548
          Pirol

            Hallo Neudorfer, hallo Yvonne.

            Yvonne bzgl. der Aufagbe 1c, schau dir mal die Lösung zu Übungsaufgabe 15 in KE4 an, da wird exakt diese Problem behandelt.

            Neudorfer, deine Aussage kann nicht richtig sein. Proejkt A läuft nur über 2 Jahre, daher kann es nicht egal sein, ob die Zinsen 4%,6%,4% lauten oder 4%,4%,6%.

            Einmal wird mit 4% und 6% abgezinst und beim zweiten Mal mit 4% und 4%.

            Gruß

            Pirol

            #114549
            Anonym

              @bernadette

              KE2, Seite 37, erster Absatz

              gruss

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              #114550
              neudorfer
              Teilnehmer

                @Priol: Ich habe mich auf Aufgabenteil 1f) bezogen, dort geht es überhaupt nicht um Alternative A, sondern um C und D. Weiterhin geht es um den Unterschied von Aufgabenteil 1d) mit der Zinsreihe (4%, 4%, 4%) zu der Zinsreihe, die in Aufgabenteil 1f) genannt wird (4%, 4%, 6%).

                #114551
                Anonym
                  #114553
                  Pirol

                    Hallo Neudorfer,

                    ich bin es nochmal. Habe die Aufgabenstellung nicht sauber gelesen und gedacht es sei nachdem Verhaltnis der Werte unter den Bedingungen e) und f) gemeint.

                    Da aber nach dem Vergleich zwischen d) und f) gefragt, hast Du natürlich recht.

                    Bezüglich deiner o.g. Argumentation stimme ich voll mit Dir überein.

                    Pirol

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                    #114565
                    Anonym

                      hallo zusammen,

                      mein vorschlag zu 1f (stichwort: relative vorteilhaftigkeit; siehe auch aufg 1c):

                      Antwort:

                      nein, da der kritische zins bei welchem sich die relative vorteilhaftigkeit ändert bei 0% und 33,3% (zwar im negativen gewinnbereich, aber nicht relevant)liegt und eine erhöhung eines einzelnen marktperiodeninses von 4% auf 6% diesen nicht erreicht.

                      oder:

                      Q(krit 33%)= 2,35 (1,33^3) > 1,14 (1,04*1,04*1,06) > 1,12 (1,04^3)

                      hier bin ich nicht sicher, ob man das so machen/schreiben darf :)

                      (r krit unter verwendung der differenzreihe 0, -300, 700, -400

                      und IZ4 (KE2. seite42) mit e0=-300; e1=700, e2=-400 berechnet und per excel bestätigen lassen)

                      probe rkrit:

                      C(4%) = 113,16 > 110,03 = D(4%)

                      C(30%)= -272,19 > -273,5 = D(30%)

                      C(35%)= -322,35 < -321,64 = D(35%)

                      ich weiss, dass dies nicht so ganz mit den ergebnissen aus aufgabe 1e (hier wechselt die vorteilhaftigkeit jakurz auf D)

                      kompatibel ist..leider finde ich meinen fehler nicht..

                      – oder sollen wir uns damit nur klarmachen, dass

                      relative vorteilhaftigkeit bzw zinsfuss nur unter strengen voraussetungen gilt und verschiedene laufzeiten mit wechselnden zinsen einfach nicht dazugehören?!???

                      bitte um korrektur ^^

                      schöne grüsse n.e.

                      #114631
                      Karline

                        Hallo

                        ich wollte eine kurze Rückmeldung geben bzgl. des Verständnisses zur Indifferenzkurve.

                        Vielen Dank Bernadette für deine Erklärung, die ich auch nicht verstanden habe, WEIL ICH die ganze Zeit von 0,24 ausgegangen bin. Und nicht vom Schnittpunkt mit der Y-Achse bei X=0 und Y=2400.

                        Au Mann.

                        Jetzt habe ich es aber wirklich kapiert und danke herzlich.

                        Liebe Grüße

                        #114675
                        Anja
                        Teilnehmer

                          Hallo zusammen,

                          wie ich die Transformationskurve hinbekomme, habe ich verstanden. Das optmimale Sachinvestitionsvolumen beträgt für 2Bb) 0, 2400. Soweit klar. Auch den Kaptialwert in 1d verstehe ich.

                          Aber ich verstehe nicht, wie den optimalen Konsumplan und den dazugehörigen Nutzen (also 1c) ermittle. Hier stehe ich total aufm Schlauch!

                          Könnt ihr mir vllt. helfen?

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                          #114689
                          rolf
                          Teilnehmer

                            Hallo Anja,

                            evt. hilft dir das Beispiel aus dieser Vorlesung:

                            Investition Teil 2 (BWL II)

                            vg rolf

                            #114694
                            Anja
                            Teilnehmer

                              Hi Rolf,

                              danke für die Vorlesung. Ich habe mir diese angeschaut und aufgrund derer 2a, b, und d verstanden. Aber irgendwie weiss ich nicht, was ich bei 2c hinschreiben soll. Kannst du mir vllt. einen kleinen Hinweis geben? Ich bin nicht so der Fuchs in Investition ;-)

                              LG,

                              Anja

                              #114761
                              rolf
                              Teilnehmer

                                Hallo Anja,

                                ich denke es wird ausreichend sein in Bezug auf 2a und b anzugeben, dass der optimale Konsumplan bei (0,2400) liegt. Natürlich hätte man die Rechnung aus 2b auch in c) durchführen können, das bleibt jedem selbst überlassen.

                                freundliche Grüße

                                Rolf

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                                #114764
                                Waldemar

                                  Bernadette, Du bist einzigartig! Danke!

                                  Nun, nachdem die bedingt Anwendbarkeit der laufzeitindividuellen Annuität mit dem Ziel der Annuitätenmaximierung geklärt ist (KE2, s.37, Bsp.11), möchte ich die von Dir berechneten Endwerte aus 1b) sicherheitshalber nachfragen.

                                  Du rechnetest für T = 3 und 4, nicht 2 und 3. Ist es richtig so?

                                  Viele Grüße

                                  Waldemar

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