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  • #167919
    Wiebke

      Hallo zusammen,

      Hier findet ihr meine ersten Lösungsvorschläge zu der ersten Einsendearbeit:
      Aufgabe 1a: siehe hierzu Seite 25 und 26 im kursbuch
      Aufgabe 1b: siehe hierzu Seite 27 und 28 im kursbuch
      Aufgabe 1c: einkommensteuer: 27300, Kirchen: 2457, soli: 1501,5 abgeltung: 500 gesamt: 31758,5
      Aufgabe 2a: siehe hierzu Seite 161 und 162 im kursbuch
      Aufgabe 2b1: kann die zinsschranke nicht nutzen, da er unter der zwei Prozentpunkte Hürde liegt. Köperschaftssteuerschuld: 240000
      Aufgabe 2b2: geht auch hier nicht, da er einem Konzern angehören muss. Köperschaftssteuerschuld 240000

      Habt ihr zumindest ähnliche Lösungen?

      #168020
      Michel

        Hey Wiebke,

        Danke für die Einstellung der Lösung.
        Ich habe eigentlich alles so raus wie du auch.
        Meine einzige Abweichung habe ich bei 1c bei der Gesamtbelastung von dem Angestellten. Ist wahrscheinlich mein Denkfehler, kannst du nochmal schreiben wie du das gerechnet hast?

        Viele Grüße
        Michel

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        #168082
        Martina

          Hallo Wiebke,
          auch von mir vielen Dank, dass du deine Lösungsvorschläge hier eingestellt hast.

          Bei Aufgabe 1c habe ich jedoch eine andere Lösung. Ist es nicht so gemeint, dass die Bank die Steuerbelastung für die Kapitalerträge nennen soll?

          Somit wäre meine Lösung für 1c:

          Kapitalertragsteuerbescheinigung der Bank für das Jahr 2018:

          Höhe der Kapitalerträge
          (hier: Bruttodividende): 2000,00 EUR
          abzüglich Sparer-Pauschbetrag – 801,00 EUR
          §20 (2) Abs. 9 EStG
          = 1199,00 EUR

          abzüglich 25 %
          Kapitalertragsteuer: – 299,75 EUR 299,75 EUR
          = 899,25 EUR
          abzüglich 5,5 %
          Solidaritätszuschlag – 49,46 EUR + 49,46 EUR
          abzüglich 9 % Kirchensteuer – 80,93 EUR + 80,93 EUR
          ——————
          Gesamtsteuerbelastung auf Kapitalerträge: = 430,14 EUR

          Zu Aufgabe 2 b1 würde ich folgende Lösung nennen:

          Die Hagen-AG ist in diesem Fall einem Konzern zugehörig, dessen Eigen-kapitalquote 15 % über der der Hagen-AG liegt. Um die Zinsschranke nicht anzuwenden, müsste die Hagen-AG nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c S. 1 EStG eine Eigenkapitalquote aufweisen, die mindestens so hoch ist, wie die des Konzerns. Da jedoch die Eigenkapitalquote des Konzerns 15 % über der der Hagen-AG liegt, kommt hier die Zinsschranke zur Anwendung.

          Die Zinsaufwendungen sind entsprechend zu korrigieren und nach dem neuen Jahresüberschuss die Körperschaftsteuerschuld zu berechnen.

          #168083
          Martina

            Beim Einfügen meiner Lösung sind die Zeilen etwas verrutscht, hier noch mal die Steuerbelastung:
            299,75 Kapitalertragsteuer + 49,46 Soli + 80,93 Kirchensteuer = Gesamt 430,14

            #168257
            SebHagen
            Teilnehmer

              Ich habe eine Frage zu 1c:

              Wieso zieht ihr den Pauschbetrag ab? In der Aufgabenstellung wird doch gesagt, dass kein FSA gestellt wurde.

              somit komme ich auf:

              2000
              ./. 500 KeSt
              ./. 45 KiSt
              ./. 27,5 Soli

              Gesamtbelastung: 572,5

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              #168263
              SebHagen
              Teilnehmer

                Korrektur:
                2000
                489
                44,01
                26,89

                Gesamt 559,90

                Kann mir jemand sagen, wie man die Aufgabe 2 zu lösen hat. Ich finde auf den Seiten 161 ff nicht wie man da rechnerisch vorgehen sollte.

                #168308
                SebHagen
                Teilnehmer

                  Also bei 2b1) komme ich jetzt auf folgendes:
                  in TEUR
                  1.600
                  + 4.800
                  – 2010 (EBITDA)
                  = 4390
                  * 15% Körperschaftsteuersatz
                  = 658,5

                  In §4h (1) S. 1 EStG steht doch “Zinsaufwendungen (…) sind abziehbar in Höhe des Zinsertrags, darüber hinaus nur bis zur Höhe des verrechenbaren EBITDA.”

                  Bedeutet das, dass in den 2010 TEUR bereits die 750 TEUR Zinserträge mit drinnen sind? Oder muss ich die 750 TEUR noch abziehen?

                  #168385
                  Markus

                    Wieso -2010 (Zinserträge plus Abschreibungen)?

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                    #168386
                    Markus

                      Nochmal in Worten die Berechnung Kapitalertrags und zugehöriger Kirchensteuer/Soli…

                      #168388
                      Markus

                        Eine (letzte) Frage bezüglich 1c: warum werden bei der Einkommenssteuer nicht der Freibetrag und die Arbeitnehmerpauschale berücksichtigt?

                        #168430
                        SebHagen
                        Teilnehmer

                          In der Aufgabenstellung steht “Leider hat A versäumt, einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge zu stellen.”

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