Foren › Allgemeines zum Studium › Corona-Epidemie-Hochschulverordnung
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17. Juni 2020 um 09:15:39 Uhr #212129
Klausuren
In der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wurde festgelegt, dass alle Prüfungsversuche im Sommersemester 2020, sofern diese nicht bestanden werden, als nicht unternommen gelten (befristete Freiversuchsregelung). Wird dagegen eine Prüfung bestanden, zählt diese und kann nicht wiederholt werden.
Alle Klausuren des Sommersemesters 2020 werden – wie bereits die im Juni stattfindenden Nachholklausuren – unter Beachtung der einschlägigen Hygienebestimmungen in Präsenz stattfinden.Die Klausuren der Pflichtmodule werden vom 21. bis 25. September 2020, jeweils von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr und von 11.45 Uhr bis 13.45 Uhr, angeboten. Klausurorte sind voraussichtlich Berlin, Bremen, Düsseldorf, Hagen, München, Frankfurt (oder ein Ort in der Nähe) sowie Zürich (Schweiz). Eventuell wird auch Linz (Österreich) wieder Klausurort sein.
Mal ne kurze Frage..
Verstehe ich das richtig? Es gibt quasi einen Freischuss für die kommenden Klausuren?
17. Juni 2020 um 09:55:21 Uhr #212134ZirkuspferdJap!
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17. Juni 2020 um 13:58:03 Uhr #212145Wobei “kommende Klausuren” die im September anstehenden meint, nicht die gerade laufenden, denn die zählen ja leider wohl noch zum Wintersemester…
17. Juni 2020 um 15:56:36 Uhr #212170Unsere wurde bei den jetzigen Klausuren gesagt, dass es sich bereits um einen Freiversuch handelt
20. Juli 2020 um 15:54:07 Uhr #213504JotemWoher hast du diese Info?
Gibts da einen offiziellen FUH Link / Mail?Thx!
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Wir rechnen Dir Deine Klausur auf einen Weiterbildung bei der FSGU AKADEMIE an.
20. Juli 2020 um 18:20:11 Uhr #213507Also, mein Fehlversuch in einem Modul der Nachholklausur im Juni wurde in meiner Notenübersicht und bei der offiziellen Mitteilung der FernUni jedenfalls als Versuch gezählt.
20. Juli 2020 um 18:33:21 Uhr #213509Das ist der offizielle Text von der Fakultätsseite:
“In der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wurde festgelegt, dass alle Prüfungsversuche im Sommersemester 2020, sofern diese nicht bestanden werden, als nicht unternommen gelten (befristete Freiversuchsregelung). Wird dagegen eine Prüfung bestanden, zählt diese und kann nicht wiederholt werden.”Am besten fragst Du mal beim Prüfungsamt nach. Uns ist es bei den Klausuren in Hagen vom wissenschaftlichen Mitarbeiter des Prüfungsamt bestätigt worden, das auch die Nachschreibklausuren Bestandteil dieser Regelung ist.
21. Juli 2020 um 13:50:37 Uhr #213523Also ich habe für meine nicht bestandene Klausur (Nachschreibe-Klausur im Juni) beim Prüfungsamt nachgefragt, mir wurde gesagt dies gilt als Freiversuch.
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