Foren Allgemeines zum Studium Corona-Epidemie-Hochschulverordnung

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  • #212129
    eueres
    Teilnehmer

      Klausuren
      In der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wurde festgelegt, dass alle Prüfungsversuche im Sommersemester 2020, sofern diese nicht bestanden werden, als nicht unternommen gelten (befristete Freiversuchsregelung). Wird dagegen eine Prüfung bestanden, zählt diese und kann nicht wiederholt werden.
      Alle Klausuren des Sommersemesters 2020 werden – wie bereits die im Juni stattfindenden Nachholklausuren – unter Beachtung der einschlägigen Hygienebestimmungen in Präsenz stattfinden.

      Die Klausuren der Pflichtmodule werden vom 21. bis 25. September 2020, jeweils von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr und von 11.45 Uhr bis 13.45 Uhr, angeboten. Klausurorte sind voraussichtlich Berlin, Bremen, Düsseldorf, Hagen, München, Frankfurt (oder ein Ort in der Nähe) sowie Zürich (Schweiz). Eventuell wird auch Linz (Österreich) wieder Klausurort sein.

      Mal ne kurze Frage..

      Verstehe ich das richtig? Es gibt quasi einen Freischuss für die kommenden Klausuren?

      #212134
      Zirkuspferd

        Jap! ;-)

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        #212145
        Tim Thaler
        Teilnehmer

          Wobei “kommende Klausuren” die im September anstehenden meint, nicht die gerade laufenden, denn die zählen ja leider wohl noch zum Wintersemester…

          #212170
          Dolf Lundgren
          Teilnehmer

            Unsere wurde bei den jetzigen Klausuren gesagt, dass es sich bereits um einen Freiversuch handelt

            #213504
            Jotem

              Woher hast du diese Info?
              Gibts da einen offiziellen FUH Link / Mail?

              Thx!

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              #213507
              Mario
              Teilnehmer

                Also, mein Fehlversuch in einem Modul der Nachholklausur im Juni wurde in meiner Notenübersicht und bei der offiziellen Mitteilung der FernUni jedenfalls als Versuch gezählt.

                #213509
                mid78
                Teilnehmer

                  Das ist der offizielle Text von der Fakultätsseite:
                  “In der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wurde festgelegt, dass alle Prüfungsversuche im Sommersemester 2020, sofern diese nicht bestanden werden, als nicht unternommen gelten (befristete Freiversuchsregelung). Wird dagegen eine Prüfung bestanden, zählt diese und kann nicht wiederholt werden.”

                  Am besten fragst Du mal beim Prüfungsamt nach. Uns ist es bei den Klausuren in Hagen vom wissenschaftlichen Mitarbeiter des Prüfungsamt bestätigt worden, das auch die Nachschreibklausuren Bestandteil dieser Regelung ist.

                  #213523
                  Vanessa22
                  Teilnehmer

                    Also ich habe für meine nicht bestandene Klausur (Nachschreibe-Klausur im Juni) beim Prüfungsamt nachgefragt, mir wurde gesagt dies gilt als Freiversuch.

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