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  • #204971
    Mandarinchen
    Teilnehmer

      K benötigt aus privaten Gründen ein Auto. Beim Vertragshändler V entdeckt er ein Modell zu 20.000 Euro, dass ihm gefällt. K hat nur 10.000 Euro. Er erwartet aber, dass er in einem Jahr den Rest zusammengespart haben wird. Anfang 2008 schließen K und V daher einen Vertrag, der vorsieht, dass K die eine Hälfte des Kaufpreises sofort, die andere aber erst in einem Jahr zahlen muss. V behält sich das Eigentum am Auto bis zur vollständigen Zahlung vor.

      Welche Aussage(n) treffen zu?

      A) Das Rechtsverhältnis zwischen K & V wird auch als Finanzierungsleasing bezeichnet

      B) V ist Eigentümer des Fahrzeuges

      C) Der Vertrag ist nicht, wenn das Sicherungsmittel des Eigentumsvorbehalts nicht auch in der von K unterzeichneten Vertragserklärung angegeben ist

      D) Auf den Sachverhalt ist das Verbrauchsdarlehensrecht entsprechend anwendbar

      E) V muss dem K das Auto erst übereignen, wenn K den vollen Kaufpreis gezahlt hat

      Kann mir bitte jemand bei dieser Aufgabe weiterhelfen?
      Ich weiß, dass A) falsch ist und B) richtig, aber die anderen kann ich mir nicht erklären und finde auch nicht wirklich was dazu in meinen Unterlagen

      #205435
      Steffen

        wo ist denn die Aufgabe her? Aus den Einsendearbeiten? Wenn ja dann habe ich evt. noch die Lösungen dazu…

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        #211126
        Marina

          Nein die war aus dem Fragenkatalog von Studocu

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