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  • #190931
    Sandra Hoffmann
    Teilnehmer

      Hallo,

      Ich habe eine Frage zur Musterlösung der obigen Aufgabe (Kauf einer Waschmaschine mit Defekt). Laut der Musterlösung ist die Aussage, dass der Käufer die Art der Nacherfüllung wählen kann falsch. Es steht aber in der Erklärung nur, dass der Verkäufer die gewählte Art der Nacherfüllung ablehnen kann. Nach §439 BGB hätte doch aber der Käufer prinzipiell ein Wahlrecht. Ist E hier falsch, weil aus der Aufgabe nicht hervorgeht, dass K kein Kaufmann ist und somit nicht klar ist, ob eventuell das Wahlrecht des Verkäufers bei der Nacherfüllung aus dem HGB anzuwenden ist? Oder habe ich etwas anderes übersehen.

      Danke.
      Sandra

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