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  • #107531
    Daniela

      Hallo zusammen,

      ich bin auf einige Unklarheiten bei der Selbstkontrollarbeit für Buchhaltung zum 08.11.12 gestoßen und hoffe ihr könnt mir helfen.

      In Aufgabe 1 ist eine Eröffnungsbilanz zu erstellen, doch bei folgenden Anfangsbeständen bin ich mir nicht sicher ob sie auf die Aktiv oder Passivseite gehören:

      – Wertberichtig auf Anlagen

      (Ich vermute Passiv, da die Anlagen Aktiv sind und die Wertberichtig auf die Gegenseite gehört – oder?)

      – Geleistete Anzahlungen an Warenlieferanten

      (Meine Vermutung ist Aktiv. Aber sicher bin ich mir nicht.)

      – Ausleihungen an einen Kunden (ursprüngliche Laufzeit 4 Jahre) nicht hyp. abgesichert

      (Hier habe ich irgendwie gar keinen Ansatz.)

      Ich wäre euch für eine kurze Hilfestellung und ggf. Erklärung sehr dankbar.

      Lg

      Daniela

      #111170
      Sabine
      Teilnehmer

        Hallo Daniela,

        ich kenne die Aufgabe nicht (weil ich es nicht belege), ich versuche aber dennoch mal zu erzählen, wie der Praktiker das machen würde.

        Wertberichtigung auf Anlagen benutzt man für den Bruttoausweis von Abschreibungen. Die reguläre deutsche Art ist eigentlich der Nettoausweis, wo du am Jahresende durch Buchung Abschreibungen (Aufwandskonto) an Anlagevermögen (Aktivkonto) den Wert deines Aktivkontos verminderst. Darüber hinaus kann man aber auch die Bruttomethode anwenden. In dem Fall gibt es auf der Aktivseite nicht nur ein (positives) Konto für Anlagevermögen, sondern darüber hinaus noch ein weiteres (negatives) Aktivkonto, wo du deine Abschreibungen hinbuchst. Der Vorteil hierbei ist, dass du auf dem Anlagevermögen zu jeder Zeit sehen kannst, welche Wertzugänge angesammelt wurden.

        Beispiel Nettomethode:

        Abschreibung Sachanlagevermögen 1.000 an Maschinen 1.000

        Ausweis des Anlagevermögens vor der Abschreibung:

        Maschinen 50.000

        Ausweis des Anlagevermögens nach der Abschreibung:

        Maschinen 49.000

        Beispiel Bruttomethode:

        Abschreibung Sachanlagevermögen 1.000 an Wertberichtigung auf Anlagen 1.000

        Ausweis des Anlagevermögens vor der Abschreibung:

        Maschinen 50.000

        Wertberichtigung auf Anlagen 0

        Ausweis des Anlagevermögens nach der Abschreibung:

        Maschinen 50.000

        Wertberichtigung auf Anlagen – 1.000

        Das Wertberichtigungskonto ist somit ein negatives Aktivkonto.

        Geleistete Anzahlungen auf Waren sind (Leistungs-)Forderungen. Forderungen werden aktivisch ausgewiesen.

        Ausleihungen an Kunden sind ebenso Forderungen. Hier wird die Laufzeit bzw. die Absicherung relevant sein. Guck mal, welche Kategorien das Skript hier vorgibt. Gemäß deiner Angabe handelt es sich hier eher nicht um eine Kurzfristforderung.

        Viele Grüße,

        Sabine

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        #111171
        Daniela WiWi
        Teilnehmer

          Hi Sabine,

          vielen Dank.

          Ich denke nun ist schon einiges ein wenig klarer.

          Da muss man sich erst einmal reindenken ;)

          Lg

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