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  • #165718
    Bettina

      Hallo,

      im Skript der FernUni (S. 239)und auch in der EA2 gibt es die Aufgabenstellung, dass ein Unternehmer auf seinem Grundstück von deinem Bauunternehmen ein Gebäude errichten lässt. Die Uni geht davon aus, dass es sich um eine Lieferung gemäß §3 Abs. 7 S1 UStG handelt. Aber warum ist dies keine sonstige Leistung im Sinne einer Bauleistung nach § 3a Abs. 3 Nr. 1c) UStG? Was genau ist denn dann eine Bauleistung?

      Wäre super, wenn mir jemand den Unterschied erklären könnte?

      Gruß
      Bettina

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