Eine berechtige Frage! Ich denke, dass es sehr davon abhängt, wofür diese Zahlung außergerichtliche Vereinbarung” erfolgt ist.
Angenommen ein Arbeitnehmer klagt gegen das Unternehmen und es kommt zu einem Vergleich. Dann kann man diese Zahlung wohl durchaus zu den Löhnen im weiteren Sinne zählen. Soweit ich das in Erinnerung habe ist aber im Aufgabentext dazu nichts vermerkt oder?