Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts Modul 31061 Fernuni

In diesem Modul werden nach den Grundbegriffen des Privatrechts aus dem allgemeinen Teil des BGB besondere Bereiche des Schuldrechts wie Leistungsstörungen, Schadensersatzrecht und Vertragsrecht behandelt. Anschließend folgt eine Einführung in das Sachenrecht sowie das Recht der Kreditsicherung. Zum Abschluss werden handelsrechtliche Aspekte behandelt.
Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts ist an der FernUniversität das Modul 31061.

Grundlagen und Grundbegriffe des Privatrechts (30 Stunden Bearbeitungszeit)

Der erste Kurs des Moduls Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts befasst sich mit dem allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB und den darin sich befindlichen Grundlagen sowie Grundbegriffen des Privatrechts. Das Wissen dieser Thematik ist notwendige Voraussetzung für das Verstehen der nachfolgenden Gesetze und Normvorgaben des Staates. Typische Begriffe aus diesem Kurs sind die Willenserklärung, die Lehre der Rechtsgeschäfte, die Rechte der Anfechtung, allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in Verträgen, sowie die Verjährung eines Vertrags und die Stellvertretung bei Rechtsgeschäften.

Das Recht der Leistungsstörungen, Schadensersatz- und Vertragsrecht (150 Stunden Bearbeitungszeit)

Im zweiten Kurs wird der Schwerpunkt auf das Schuldrecht gelegt. Hintergrund sind dabei die Normen und Gesetze, die man im 2. Buch des BGB findet. Hier hat man zudem einen allgemeinen Teil und einen besonderen BGB-Teil. Im allgemeinen Teil des BGB zum Schuldrecht ist das Recht der Leistungsstörungen niederlegt. Man stellt hier darauf ab, welche Rechtsfolgen vorgegeben sind, wenn Verträge gar nicht zustande kommen oder nicht fristgerecht abgeschlossen werden. Auch die Frage, wann ein Vertrag ordnungsgemäß geschlossen wurde, wird hier behandelt. Das besondere Schuldrecht bezieht sich auf einzelne Vertragsarten und Vertragsformen wie den Kaufvertrag, den Mietvertrag, den Werkvertrag oder den Dienstvertrag. Zudem wird auf moderne Vertragsformen wie den Leasingvertrag eingegangen, auch wenn dieser nicht direkt gesetzlich geregelt ist. Zum Schluss wird noch auf das sogenannte Deliktrecht, als das Schadensrecht eingegangen und es werden die Rechtfolgen beschrieben, die sich aus unerlaubten Handlungen ergeben.

Sachen- und Kreditsicherungsrecht (60 Stunden Bearbeitungszeit)

Im dritten Kurs stehen die Grundlagen des Sachenrechts vorne an. Diese sind besonders deshalb so wichtig, weil in der Praxis dsa Recht der Kreditsicherung eine große Rolle spielt. Zentrale Themen dieser Kurseinheiten sind daher die Sicherungsübereignung, der Eigentumsvorbehalt und Fragen und Hintergründe zum Sachenrecht bei Immobilien wie die Grundschuld oder die Hypothek. In den Einsendearbeiten haben diese Themen ebenfalls große Relevanz, daher ist eine Auseinandersetzung auch im Hinblick auf die Klausuren sehr bedeutsam.

Handelsrecht (60 Stunden Bearbeitungszeit)

Den Abschluss dieses Kurses bildet das Handelsrech, das aus zwei unterschiedlichen Teilbereichen besteht. Zuerst wird das sogenannte Sonderprivatrecht der Kaufleute behandelt. Darunter versteht man eben das Handelsrecht mit Begriffen und Definitionen zum Kaufmannsbegriff oder zur Firma. Auch auf die Funktionsweise und die Notwendigkeit des Handelsregisters wird dabei eingegangen. Welche Stellung und Rechte kaufmännische Hilfspersonen wie der Prokurist haben wird ebenfalls erläutert. Auch zu Inhalten des Handelsgeschäfts wird Stellung genommen.
Im zweiten Teil geht es um den Begriff und die Inhalte des unlauteren Wettbewerbs. Dazu wird das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb UWB behandelt. Ziel ist es hierbei, die Struktur der freien Marktwirtschaft zu erhalten, aber dennoch eine gesetzliche Regulierung einzubinden, um einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen.

Zudem sollte man alte Einsendearbeiten zur Vorbereitung auf die Klausur nutzen. Alte Klausuren gibt der Lehrstuhl für das Modul Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts nicht heraus.

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